Gewerbe

Erste Hilfe im Betrieb: Was, wenn der Ersthelfer im Home-Office ist?

0
Erste Hilfe im Betrieb: Was, wenn der Ersthelfer im Home-Office ist?
Bild von Firmbee auf Pixabay

In Notfällen zählt oft jede Sekunde: Blutungen stillen, einen Verband anlegen oder eine Herzdruckmassage durchführen sind essentielle Maßnahmen, die über Leben und Tod entscheiden können. Ersthelfer sind in solchen Situationen unverzichtbar und spielen eine Schlüsselrolle in der Rettungskette, indem sie die Erstversorgung übernehmen, bis professionelle Hilfe eintrifft.

Mit dem Aufkommen von Home-Office, Telearbeit und flexiblen Arbeitszeiten stehen Unternehmen jedoch vor neuen Herausforderungen in der Organisation von Erste-Hilfe-Maßnahmen. Wie stellt man sicher, dass im Betrieb immer ausreichend Ersthelfer verfügbar sind, wenn die Arbeitswelt zunehmend mobil und flexibel wird? Die Antwort darauf ist von entscheidender Bedeutung, da die gesetzlichen Anforderungen zur Erste-Hilfe-Versorgung unverändert bleiben.

Anforderungen an Ersthelfer im Betrieb:

  1. Bis zu 20 Beschäftigte: Mindestens ein Ersthelfer muss vor Ort sein.
  2. Mehr als 20 Beschäftigte: Die Anzahl der Ersthelfer richtet sich nach der Betriebsstruktur:
    • Verwaltungs- und Handelsbetriebe: Mindestens fünf Prozent der anwesenden Beschäftigten müssen Ersthelfer sein.
    • Sonstige Unternehmen (z.B. Gastronomie): Mindestens zehn Prozent der Beschäftigten.

Fazit: Die zunehmende Flexibilität der Arbeitswelt erfordert eine neue Herangehensweise an die Organisation der Ersten Hilfe. Unternehmen müssen sicherstellen, dass trotz der räumlichen und zeitlichen Flexibilität immer eine ausreichende Anzahl an Ersthelfern vorhanden ist.

Unterstützung für Betriebe: Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) bietet in ihrer Schrift „Erste Hilfe bei flexiblen Arbeitsformen und Arbeitszeiten“ wertvolle Informationen, wie Erste Hilfe, Alarmierung und Rettungskette in Zeiten von Home-Office und Telearbeit effizient organisiert werden können. Auch die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe durch die Übernahme der Lehrgangsgebühren zur Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer.

Gut zu wissen:

  • Lehrgangsgebühren: Die BGN übernimmt die Kosten für Schulungen in Erster Hilfe.
  • Weitere Informationen: Besuchen Sie www.bgn.de für Details zur BGN-Arbeitsicherheitsinformation (ASI) 0.90/08 “Erste Hilfe im Betrieb”.
Redaktion
Senden Sie uns Ihren Beitrag oder Veranstaltungshinweis mit Klick auf den Button gerne zu.

Rückmeldung an den Autor?

Fehler entdeckt? Feedback? Jederzeit gerne per Mail oder telefonisch.

Das könnte Sie auch interessieren

Mehr zu Gewerbe