Eschelbronn

Eschelbronn erhält 323 025 Euro Landesförderung aus Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

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Ländlicher Raum profitiert von Landesförderung

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz verkündete am Freitag (11.08.2023), dass insgesamt 162 wegweisende Projekte im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) eine Förderung erhalten. Diese Projekte spielen eine strukturell bedeutende Rolle im privaten, kommunalen und gewerblichen Bereich. Auch ein Projekt aus dem Wahlkreis Sinsheim ist unter den Geförderten: Eschelbronn erhält eine Förderung von 323.025 € im Bereich Innenentwicklung und Wohnen.

Stärkung des Ländlichen Raums durch zentrale Landesförderung

Dr. Albrecht Schütte (CDU), Abgeordneter des Wahlkreises, betonte die Wichtigkeit zentraler Landesförderprogramme für die Stärkung des Ländlichen Raums und die Schaffung von Wohnraum. Er hob hervor, dass die Landesregierung schnell handelt, um bedeutsame Impulse im Ländlichen Raum zügig umzusetzen. Durch die unterjährige Förderung des ELR werden gut vorbereitete Vorhaben und Projekte schneller realisiert. Schütte äußerte seine Freude darüber, dass auch in dieser Förderrunde ein bedeutendes Projekt im Wahlkreis gefördert wird. Dies zeige die Kreativität, das Engagement und die Motivation der Kommunen, Unternehmen und Bürger im Ländlichen Raum.

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Das ELR ist das führende Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten, Gemeinden und ländlich geprägten Orten. Dabei werden auch Bereiche im Verdichtungsraum und in den Randzonen um die Verdichtungsräume berücksichtigt. Das Programm konzentriert sich auf die Förderschwerpunkte Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen. Im Jahr 2024 können sowohl kommunale als auch private Investitionen durch Zuschüsse gefördert werden. Interessierte private Investoren erhalten detaillierte Informationen bei der Gemeinde (Investitionsort).

Aussichten und Antragsverfahren

Städte und Gemeinden haben bis zum 29. September 2023 die Möglichkeit, Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm des ELR digital beim zuständigen Regierungspräsidium einzureichen.

Weitere Informationen zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) sind unter www.mlr-bw.de/elr verfügbar.

Redaktion
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