Die korrekte Entsorgung von Hygieneartikeln stellt die AVR Kommunal vor bedeutende Herausforderungen. Die unsachgemäße Entsorgung von Hygieneprodukten in der Grünen Tonne plus führt zu zeitaufwändigen und kostspieligen Problemen in der Wertstoffsortieranlage in Sinsheim. Feuchttücher, Wattestäbchen und ähnliche Wegwerfprodukte aus dem Badezimmer gehören nicht in die Grüne Tonne plus oder die Toilette, betont die AVR Kommunal.
Zunehmende Problematik und klare Lösung
Die steigende Verwendung von Hygieneprodukten, insbesondere während der Corona-Pandemie, führt vermehrt zu falsch entsorgten Abfällen im Haushaltsmüll. Die AVR Kommunal weist unmissverständlich darauf hin, dass Hygieneprodukte ausschließlich im Restmüll entsorgt werden sollten.
Ungewollte Störstoffe und Schäden
Hygieneartikel wie Feuchttücher, Desinfektionstücher, Wattestäbchen und mehr gelten als häufige Störstoffe in der Grünen Tonne plus. In der Wertstoffsortieranlage in Sinsheim müssen diese Störstoffe aufwändig und teilweise manuell ausgesondert werden. Die falsche Entsorgung führt zu Problemen und erhöhten Kosten im Entsorgungsprozess.
Richtige Entsorgung
Die AVR Kommunal betont, dass Hygieneartikel wie Feuchttücher, Desinfektionstücher, Arzneimittelreste, Gummihandschuhe, Kondome, Spülschwämme, Tampons, Binden, Wattepads, Windeln und Zahnbürsten in den Restmüll gehören. Die Entsorgung über die Grüne Tonne plus oder die Toilette ist nicht korrekt.
Gefahren der Toilettenentsorgung
Insbesondere feuchtes Toilettenpapier stellt eine Gefahr für Kläranlagen dar. Diese Tücher lösen sich nicht im Wasser auf, sondern können sich zu schweren Klumpen zusammenballen und Kläranlagenpumpen blockieren. Die vermeintliche “Spülbarkeit” der Produkte in der Toilette führt zu teuren Reparaturen und erhöhten Instandhaltungskosten.
Die AVR Kommunal betont abschließend: Feuchttücher und Hygieneprodukte gehören in den Restmüll und dürfen weder in die Grüne Tonne plus noch in die Toilette entsorgt werden.
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