Arbeitssicherheitsinformation der BGN informiert über Gefahren und Schutzvorkehrungen
Knicke und Krangeln in Stromkabeln sind alltägliche Phänomene, die jedoch oft unterschätzt werden. Dabei können sie zu Beschädigungen führen und im schlimmsten Fall gefährliche Situationen verursachen. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) betont die Wichtigkeit von regelmäßigen Prüfungen elektrischer Betriebsmittel, um Unfälle zu vermeiden.
Prüfverfahren und Zuständigkeiten
Die BGN-Arbeitssicherheitsinformation “Elektrischer Strom – Gefahren und Schutzmaßnahmen” (BGN ASi 3.10) bietet eine Anleitung für die Durchführung von Prüfungen. Dabei spielen drei wesentliche “W” eine Rolle:
Wer prüft? Elektrische Betriebsmittel müssen von einer befähigten Person überprüft werden, die über elektrotechnische Fachkenntnisse durch Ausbildung und Berufserfahrung verfügt.
Wie wird geprüft? Die befähigte Person ist für die sichere Durchführung der Prüfungen verantwortlich und unterliegt dabei keinen fachlichen Weisungen.
Wann wird geprüft? Die zeitlichen Intervalle zwischen den Prüfungen werden vom Unternehmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt, wobei die BGN ASi 3.10 als Richtlinie dienen kann.
Dokumentation und Aufbewahrung
Die Ergebnisse der Prüfungen müssen dokumentiert und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Eine Prüfplakette am Gerät kann anzeigen, dass die Prüfung erfolgt ist.
Die BGN bietet die Arbeitssicherheitsinformation “Elektrischer Strom – Gefahren und Schutzmaßnahmen” zum Herunterladen im Internet an. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) ist seit 1885 die gesetzliche Unfallversicherung für Unternehmen der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie sowie verwandter Branchen.
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