Ministerium hebt Vollzugsverbot auf
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg hat dem Zusammenschluss der Universitätskliniken Heidelberg und Mannheim zugestimmt. Gesundheitsminister Manne Lucha teilte am 7. Mai in Stuttgart mit, dass der geplante Klinikverbund zur Verbesserung der Krankenhausversorgung erforderlich sei und keine wettbewerbsrechtlichen Hinderungsgründe bestehen. Mit dieser Entscheidung verliert das im Juli 2024 vom Bundeskartellamt ausgesprochene Vollzugsverbot seine Gültigkeit.
Ziel: Start des Klinikverbunds Anfang 2026
Durch die Freigabe des Ministeriums kann nun die Ausarbeitung des Medizinkonzepts, des Businessplans und der Vertragsunterlagen weitergeführt werden. Die Träger beider Universitätskliniken streben einen Start des gemeinsamen Klinikverbunds zum 1. Januar 2026 an.
Politische Unterstützung für zügige Umsetzung
Der Landtagsabgeordnete Dr. Albrecht Schütte (CDU) begrüßte die Entscheidung des Sozialministeriums und forderte eine rasche Umsetzung der nächsten Schritte. Er betonte die Bedeutung des Zusammenschlusses sowohl für die medizinische Versorgung in der Rhein-Neckar-Region als auch für die Weiterentwicklung der Spitzenforschung. Laut Schütte seien nun zielgerichtete Investitionen erforderlich, um die wirtschaftliche und wissenschaftliche Leistungsfähigkeit des Verbunds sicherzustellen.
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