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Land fördert innovative Projekte im ländlichen Raum

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Bewerbung noch bis Ende Februar 2022 möglich

Große Chance für kleine und mittlere Unternehmen im ländlichen Raum: Das Land Baden-Württemberg will ihre Innovationskraft stärken und fördert entsprechende Projekte. Für das Programm „Spitze auf dem Land! Technologieführer Baden-Württemberg“ können sich interessierte Unternehmen noch bis zum 28. Februar 2022 bewerben. „Innovative und kreative Ideen beginnen meist im Kleinen. Damit diese auch umgesetzt und etabliert werden können, fördern wir als Land unsere innovationsorientierten Unternehmen im Ländlichen Raum“, sagt dazu der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL Die Förderlinie richtet sich an kleine und mittelständische innovationsorientierte Unternehmen (KMU) mit weniger als 100 Mitarbeitern, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten.

„Mit dieser Förderlinie sollen insbesondere Unternehmen, die einen wahrnehmbaren Beitrag zur Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft leisten und unser Leben umweltschonender und klimafreundlicher gestalten, in den Fokus gestellt werden. ‚Spitze auf dem Land!‘ ermöglicht es den Unternehmen, technologisch fortschrittliche Produkte unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte effizient und schnell zu produzieren. Dies ist nicht nur nachhaltig und zukunftsweisend, sondern trägt auch zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit bei“, betont Minister Hauk.

„Wir haben hier im Rhein-Neckar-Kreis seit 2015 bereits vier solcher Projekte umsetzen können“, sagt Barbara Schäuble, die den Bereich Fördermittel in der Stabsstelle Wirtschaftsförderung verantwortet. Unter anderem wurde damit in Neidenstein der Neubau einer Produktionsstätte gefördert, in Waibstadt ein Erweiterungsbau eines Unternehmens. „Aber wir wissen auch: Da geht noch mehr!“, so die Expertin. Sie steht Interessenten für Beratungen unter der E-Mail-Adresse b.schaeuble@rhein-neckar-kreis.de zur Verfügung, weitere Informationen zum Programm und Inspiration für eigene Projekte gibt es auf www.deinfoerderprojekt.de.

Wichtig allerdings: Das Programm gilt nur für den ländlichen Raum im engeren Sinne im Rhein-Neckar-Kreis (nach Landesentwicklungsplan 2002). Das sind die Kommunen Angelbachtal, Neckarbischofsheim, Waibstadt, Epfenbach, Spechbach, Schönbrunn, Eberbach, Neidenstein, Heiligkreuzsteinach, Reichartshausen, Sinsheim (nur Ortsteile), Lobbach, Heddesbach, Helmstadt-Bargen und Zuzenhausen.

 

Hintergrundinformationen:

Die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ richtet sich an innovationsorientierte Unternehmen, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovationen und Zukunftsfähigkeit sind. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können in der im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) angesiedelten Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Im Sinne des Green Deals können Unternehmen, die einen besonderen Beitrag zur Bioökonomie und zur Kreislaufwirtschaft beitragen, eine Förderung bis 500.000 Euro erhalten. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen.

In der Förderperiode 2021 bis 2027 stehen für die Förderlinie insgesamt rund 40 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Die Mittel werden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem baden-württembergischen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zur Verfügung gestellt. In den zurückliegenden beiden Auswahlrunden der angelaufenen neuen Förderperiode bewarben sich 31 Unternehmen. Davon wurden 19 Projekte zur Förderung mit insgesamt 7,3 Mio. Euro ausgewählt.

Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt zweimal im Jahr schriftlich durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf der Basis des Vorschlages des dazu eingerichteten Bewertungsausschusses.

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Redaktion
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