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Landtag erlaubt Sonntagsöffnung für automatisierte Mini-Supermärkte

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Landtag erlaubt Sonntagsöffnung für automatisierte Mini-Supermärkte

Kritik von Kirchen und Gewerkschaften

Der baden-württembergische Landtag hat heute eine Änderung des Ladenöffnungsgesetzes beschlossen. Damit dürfen vollautomatisierte Verkaufsstellen ohne Personal mit einer Fläche von bis zu 150 Quadratmetern künftig auch an Sonn- und Feiertagen rund um die Uhr öffnen. Ausgenommen von der Neuregelung bleiben lediglich hohe Feiertage wie Karfreitag, Ostern und Pfingsten sowie der erste Weihnachtsfeiertag.

Die „Allianz für den freien Sonntag“, ein Bündnis aus Kirchen und Gewerkschaften, kritisiert den Beschluss scharf und sieht darin einen Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Schutz der Feiertagsruhe. Dr. Astrid Deusch von der Erzdiözese Freiburg betonte, dass durch die ganztägige Öffnung eine werktägliche Betriebsamkeit entstehe, für die kein besonderes Versorgungsinteresse der Bevölkerung vorliege. Auch die Gewerkschaft ver.di warnt vor einem Systemwechsel: Es sei zu erwarten, dass große Lebensmittelketten die neuen Regeln nutzen, um eigene automatisierte Konzepte massiv auszuweiten. Das Bündnis kündigte an, die Auswirkungen des Gesetzes genau zu beobachten und fordert eine baldige Evaluierung, insbesondere im Hinblick auf das Beschäftigungsverbot.

Redaktion
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