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Mehrwegangebot in der Gastronomie: Verbraucherzentrale kritisiert mangelnde Umsetzung

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Bild von Alexa auf Pixabay

Mehr als die Hälfte der Verkaufsstellen nicht in Ordnung

Verpackungsmüll als Problem In Deutschland entstehen täglich 770 Tonnen Verpackungsmüll durch Einwegverpackungen für Essen und Trinken zum Mitnehmen. Um dieser enormen Müllmenge entgegenzuwirken, schreibt das neue Verpackungsgesetz seit Anfang des Jahres vor, dass Gastronomiebetriebe Mehrwegalternativen anbieten müssen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat in einem Marktcheck überprüft, wie gut diese Pflicht bisher umgesetzt wird.

Ernüchterndes Ergebnis des Marktchecks

Im Rahmen des Marktchecks im März dieses Jahres wurden die Mehrwegangebote von über 60 Schnellrestaurants, Bäckereien, Cafés und Convenience Shops am Stuttgarter Hauptbahnhof sowie in Stuttgart Mitte untersucht. Das Ergebnis war ernüchternd: Weniger als die Hälfte der untersuchten Verkaufsstellen erfüllte die Mehrwegangebotspflicht vollständig. Nur 28 von 65 Stellen boten Mehrwegbehälter an und wiesen die Verbraucher:innen mit Plakaten oder Aufstellern darauf hin. Die Sichtbarkeit dieser Hinweise variierte stark. Während einige Betriebe klare Hinweise bereitstellten, waren diese bei anderen versteckt oder kamen erst nach dem Bezahlen ins Sichtfeld der Kunden.

Mangelnde Hinweise und Ausnahmen

Bei 20 Prozent der Verkaufsstellen wurden Mehrwegbehälter angeboten, jedoch fehlten die erforderlichen Hinweise. Dies bedeutet, dass viele Verbraucher:innen nichts von diesem Angebot erfuhren. Es ist auch schwer zu erkennen, welche Betriebe die Mehrwegbehälter anbieten müssen, da kleine Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten und einer Verkaufsfläche von bis zu 80 Quadratmetern die gesetzlichen Anforderungen erfüllen können, indem sie von Kund:innen mitgebrachte Behältnisse verwenden. In diesem Fall müssen sie jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, was in keinem der untersuchten Betriebe ohne Mehrwegangebot erfolgte.

Uneinheitliche Überwachung

Die Verbraucherzentrale befragte im Mai 2023 die kreisfreien Städte und Landkreise in Baden-Württemberg zur Überwachung der Mehrwegangebotspflicht. Das Ergebnis zeigte eine uneinheitliche Vorgehensweise: Während einige Behörden unabhängig von Verbraucherbeschwerden Kontrollen durchführten, reagierten andere erst auf Beschwerden von Verbraucher:innen. Vier Behörden planten Kontrollen bis Ende des Jahres, während einige aufgrund von Personalmangel keine Kontrollen durchführten, obwohl Beschwerden vorlagen.

Appell

Sabine Holzäpfel, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale, betonte, dass effektive Kontrollen und eine konsequente Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht erforderlich seien, damit Verbraucher:innen Mehrwegalternativen einfach und flächendeckend nutzen können. Sie resümierte: „Das beste Gesetz nützt nichts, wenn Unternehmen die Regelungen nur schleppend umsetzen und kaum Kontrollen stattfinden.“ Es sei daher von allen Seiten mehr Einsatz erforderlich, um die Müllmenge durch Einwegverpackungen zu reduzieren.

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Redaktion
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