Ab Mai 2025: Papier-Passbilder nicht mehr zulässig
Ab dem 1. Mai 2025 gelten bei der Beantragung von hoheitlichen Ausweisdokumenten wie Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel oder Reiseausweis für Flüchtlinge oder Ausländer neue gesetzliche Vorschriften. Papierbasierte Passfotos sind ab diesem Stichtag nicht mehr zulässig.
Diese Änderung betrifft gilt in ganz Deutschland in allen Städten und Gemeinden. Ziel der Regelung ist die Sicherstellung der Echtheit von Lichtbildern sowie eine bessere Fälschungssicherheit durch digitale Übertragung direkt vom Fotodienstleister zur Ausweisbehörde.
Wer darf die neuen Passbilder erstellen?
Künftig dürfen Passbilder nur noch von zertifizierten Fotostudios, Fotografen oder akkreditierten Fotodienstleistern erstellt werden, die eine elektronische Schnittstelle zur Pass- bzw. Ausweisbehörde bereitstellen.
Voraussetzungen:
-
Der Anbieter muss über eine technisch gesicherte Übermittlungsverbindung verfügen.
-
Das Passbild wird nicht mehr auf Papier ausgegeben, sondern digital an die zuständige Behörde gesendet.
-
Bürger erhalten in der Regel einen QR-Code, über den die Passbehörde das Lichtbild abruft.
Was bedeutet das für Bürgerinnen und Bürger?
Das ändert sich:
-
Papierbilder (z. B. aus dem Automaten oder von früheren Anlässen) sind ab Mai 2025 nicht mehr nutzbar.
-
Passfotos müssen vor Ort digital aufgenommen und übertragen werden.
-
Bürger erhalten keine Ausdrucke, sondern einen QR-Code zur Identifikation des Bildes im Behördenportal.
Das bleibt gleich:
-
Passbilder müssen weiterhin biometrisch sein.
-
Die Aufnahme erfolgt weiterhin durch professionelle Dienstleister.
-
Die Beantragung der Ausweisdokumente erfolgt nach Terminvereinbarung bei der zuständigen Pass- oder Ausweisbehörde.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: So funktioniert das neue Passfoto-Verfahren
-
Fotodienstleister auswählen
-
Informieren Sie sich vorab, ob das Fotostudio Ihrer Wahl die neue Übermittlungsmethode unterstützt.
-
Viele Anbieter bieten bereits digitale Passfotoübertragung an oder stellen derzeit um.
-
-
Passfoto aufnehmen lassen
-
Das Passbild wird vor Ort biometrisch korrekt aufgenommen.
-
Es wird nicht auf Papier ausgehändigt, sondern im System gespeichert.
-
-
QR-Code erhalten
-
Nach der Aufnahme erhalten Sie einen individuellen QR-Code.
-
Dieser QR-Code enthält alle notwendigen Metadaten, um das Lichtbild bei der Behörde abzurufen.
-
-
Termin bei der Ausweisstelle
-
Vereinbaren Sie einen Termin bei der zuständigen Pass- oder Ausweisbehörde.
-
Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit, einschließlich des QR-Codes.
-
-
QR-Code scannen lassen
-
Vor Ort wird der QR-Code von der Behörde gescannt.
-
Das Passbild wird automatisch aus dem System abgerufen und dem Antrag zugeordnet.
-
-
Ausweisdokument beantragen
-
Nach erfolgreicher Zuordnung erfolgt die übliche Antragstellung für den Ausweis oder Pass.
-
Welche Dokumente sind betroffen?
Ab dem 1. Mai 2025 sind folgende Ausweisdokumente nur noch mit digital übermitteltem Passbild beantragbar:
-
Personalausweis
-
Reisepass
-
Aufenthaltstitel
-
Reiseausweis für Ausländer
-
Reiseausweis für Flüchtlinge
-
Kinderreisepass (sofern weiterhin beantragt)
10 wichtige Fakten zur neuen Passbildregelung ab Mai 2025
-
Papier-Passbilder sind ab dem 01.05.2025 nicht mehr zulässig
-
Die Regelung gilt bundesweit – nicht nur in einzelnen Kommunen
-
Digitale Übermittlung der Lichtbilder erfolgt direkt durch das Fotostudio
-
Bürger erhalten einen QR-Code, kein Fotoausdruck mehr
-
Nur noch zertifizierte Anbieter dürfen Passbilder erstellen und übertragen
-
Passbilder müssen weiterhin biometrisch und aktuell sein
-
Die neue Regelung gilt für alle hoheitlichen Ausweisdokumente
-
Behörden scannen den QR-Code zur Verknüpfung mit dem Antrag
-
Eigenaufnahmen oder mitgebrachte Dateien sind nicht zugelassen
-
Die Änderung dient der Sicherheitsverbesserung und Fälschungssicherheit
Was tun mit bereits vorhandenen Passfotos?
Papier-Passbilder, die zu Hause oder im Geldbeutel aufbewahrt wurden, dürfen ab Mai 2025 nicht mehr für Ausweisanträge verwendet werden. Wer noch gültige Bilder besitzt, sollte diese bis spätestens 30. April 2025 nutzen.
Beratung und Ansprechpartner
Für Fragen zur neuen Regelung stehen Bürgerbüros, Ausweisstellen und Ausländerbehörden zur Verfügung. Auch auf den Internetseiten der Städte und Gemeinden wird über die digitale Passfotoübermittlung informiert.
Die Einführung der digitalen Passfotoübermittlung ab Mai 2025 kommt für viele plötzlich. Sie ist eine bundesweit gültige Änderung, die den Papierbildern ein Ende setzt. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das ab sofort bereits eine Anpassung beim Fototermin, aber auch mehr Sicherheit bei der Ausweiserstellung. Mit dem neuen QR-Code-Verfahren wird die Beantragung von Personalausweis, Reisepass und Co. einfacher und fälschungssicherer.
Weitere Informationen:
Rückmeldung an den Autor?