Neue Qualifikationsanforderungen
Die Anforderungen für das Auf- und Abbauen von Zelten wurden angepasst. Gemäß DGUV Grundsatz 310-001 ist nun eine spezielle Schulung für Zelte ab 75 Quadratmeter erforderlich. Unternehmen, die Zelte in dieser Größe auf- und abbauen, müssen ihre Mitarbeiter entsprechend qualifizieren lassen.
Berücksichtigung in verschiedenen Branchen
Branchen wie Catering, Schaustellerbetriebe und Zirkusse sollten besonders darauf achten, dass ihre Aufsichtspersonen die erforderliche Qualifikation erhalten. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) bietet im kommenden November einen Lehrgang mit dem Titel “Aufsichtsführende im Zeltbau” an, der diese Qualifikation vermittelt.
Klarstellung der Regelungen
Früher gab es im Baurecht und den Unfallverhütungsvorschriften unterschiedliche Angaben zur Zeltgröße, was zu Verwirrungen führte. Diese Unklarheiten wurden nun beseitigt. Die Größenangabe von 75 Quadratmetern wird mit einer Übergangsfrist aus dem Baurecht in die maßgebliche Unfallverhütungsvorschrift (UVV) übernommen.
Informationen über die BGN
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) mit Sitz in Mannheim ist seit 1885 die gesetzliche Unfallversicherung für Unternehmen in der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, dem Hotel- und Gaststättengewerbe, dem Bäcker- und Konditorenhandwerk, der Fleischwirtschaft, Brauereien, Mälzereien, Schausteller- und Zirkusbetrieben. Rund drei Millionen Beschäftigte in über 380.000 Betrieben sind bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei der BGN versichert. Weitere Informationen unter www.bgn.de, Shortlink: 1554.
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