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Regionalwerbung für Hähnchen: BGH kippt Wiesenhof-Werbung

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BGH: Wiesenhof darf tiefgefrorene Hähnchen aus Sachsen-Anhalt nicht als „regional“ bewerben

Ein beinahe zweijähriger Rechtsstreit zwischen dem Landgericht Oldenburg, dem Oberlandesgericht Oldenburg und schließlich dem Bundesgerichtshof (BGH) fand seine endgültige Entscheidung: Wiesenhof darf tiefgefrorene Hähnchen aus Sachsen-Anhalt nicht mit dem Werbeslogan „von regionalen Höfen“ bewerben, insbesondere wenn diese beispielsweise in Stuttgart verkauft werden.

BGH-Urteil: Werbung für Hähnchen als „von regionalen Höfen“ irreführend

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, vertreten durch Vanessa Schifano, eine Lebensmittelexpertin, betont die Beliebtheit regionaler Produkte bei den Konsumentinnen und Konsumenten, vor allem im Fleischsektor. Die Werbepraxis von Wiesenhof, die mit dem Slogan „Deutsches Geflügel von regionalen Höfen“ warb, wurde als irreführend eingestuft und nunmehr gerichtlich untersagt. Schifano betont die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung, um derart irreführende Regionalwerbung zu unterbinden.

Der Rechtsstreit drehte sich um die Werbung auf einer Verpackung eines Fleisch-Hähnchens. Wiesenhof warb prominent mit der Aussage „Deutsches Geflügel von regionalen Höfen“, obwohl das in einem Stuttgarter Supermarkt verkaufte Hähnchen aus Sachsen-Anhalt stammte. Diese Diskrepanz wurde nur auf einem kleinen Etikett am Verschluss deutlich.

Wiesenhof darf Hähnchen aus Sachsen-Anhalt nicht als regional bewerben

Das Landgericht Oldenburg entschied bereits im September 2022, dass diese Art der Werbung irreführend sei. Wiesenhof legte Berufung vor dem Oberlandesgericht Oldenburg ein, zog jedoch nach Zurückweisung der Berufung mit einer Nichtzulassungsbeschwerde vor den Bundesgerichtshof. Dieser wies die Beschwerde zurück, wodurch das Urteil nun rechtskräftig ist.

Die Verbraucherzentrale hatte in der Vergangenheit bereits ähnliche Fälle mit irreführender Regionalwerbung erfolgreich angefochten. Schifano verweist auf zwei Fälle gegen Aldi, in denen Birnen und Kürbiskernöl irreführend mit falschen Regionalangaben beworben wurden. Ein Marktcheck der Verbraucherzentrale zeigte zudem, dass der Begriff „Region“ von vielen Anbietern weit interpretiert wird und es an Transparenz bezüglich der Herkunft von Lebensmitteln mangelt.

Redaktion
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