Topthema

Rhein-Neckar-Kreis zahlt für tote Wildschweine: Jäger-Prämie soll Seuche stoppen

0
Rhein-Neckar-Kreis zahlt für tote Wildschweine: Jäger-Prämie soll Seuche stoppen
©JUBU

Ausbreitung der ASP weiterhin nicht eingedämmt

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich in der Region weiter aus. In Baden-Württemberg gibt es derzeit zwölf bestätigte ASP-Nachweise bei Wildschweinen. Im Rhein-Neckar-Kreis wurde bislang nur ein Fall im August 2024 bei einem Wildschwein in Hemsbach festgestellt. Im Stadtgebiet Mannheim sind mittlerweile elf Fälle bekannt, die alle nördlich der Autobahn A6 liegen. Besonders betroffen bleibt der benachbarte Kreis Bergstraße mit weiteren bestätigten Fällen südlich von Heppenheim.

Intensivierung des Monitorings und Untersuchungspflicht

Zur Bekämpfung der ASP wird das Monitoring in Baden-Württemberg weiter intensiviert. Die Pflicht zur Untersuchung aller erlegten Wildschweine in den bestehenden ASP-Restriktionszonen sowie den ausgewiesenen Gebieten bleibt bestehen. Zusätzlich wird das Monitoring im Main-Tauber-Kreis verstärkt.

Erhöhte Aufwandsentschädigung für erlegte Wildschweine

Um den Aufwand für Jägerinnen und Jäger auszugleichen, wurde die Aufwandsentschädigung für in der Sperrzone II erlegte Wildschweine von 50 auf 100 Euro erhöht. Diese Maßnahme berücksichtigt den zusätzlichen Aufwand für die Probeentnahme und die schwierige Vermarktung von Schwarzwild in den betroffenen Gebieten. Die Regelung gilt rückwirkend zum 1. März 2025. Das Veterinäramt und Verbraucherschutz des Rhein-Neckar-Kreises wird die entsprechenden Nachzahlungen zeitnah veranlassen.

Anpassung der Entschädigung bei neuer Vermarktungsstrategie

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) plant, die erhöhte Aufwandsentschädigung wieder zu senken, sobald eine Vermarktungsstrategie für Schwarzwild aus der Sperrzone II etabliert ist. Danach soll die höhere Entschädigung nur noch für zur Lebensmittelgewinnung geeignete und an den vorgesehenen Stellen abgelieferte Wildtierkörper gezahlt werden. Für nicht vermarktete Wildschweine wird die Entschädigung dann wieder auf 50 Euro reduziert.

Redaktion
Senden Sie uns Ihren Beitrag oder Veranstaltungshinweis mit Klick auf den Button gerne zu.

Rückmeldung an den Autor?

Fehler entdeckt? Feedback? Jederzeit gerne per Mail oder telefonisch.

Das könnte Sie auch interessieren

Mehr zu Topthema