Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) bietet kostenlose Online-Befragung an
Das Arbeitsschutzgesetz fordert seit 2013, dass psychische Belastungen bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Eine Möglichkeit, diesen Anforderungen gerecht zu werden, ist die Durchführung einer Beschäftigtenbefragung. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) unterstützt Mitgliedsbetriebe mit mehr als 50 Beschäftigten bei der Ermittlung dieser arbeitsbedingten Belastungen, indem sie eine kostenlose Online-Befragung der Beschäftigten anbietet. Die BGN übernimmt die Auswertung der Befragungsergebnisse und stellt jedem teilnehmenden Betrieb einen detaillierten Ergebnisbericht zur Verfügung, der auch Hinweise für weitere Schritte enthält.
Ein zusätzlicher Anreiz für Betriebe: Teilnehmende erhalten 10 Punkte im BGN-Prämienverfahren.
Weitere Informationen:
Für weiterführende Informationen besuchen Sie die BGN-Internetseiten auf www.bgn.de (Shortlink 1520, „Psychische Gefährdungen am Arbeitsplatz“) oder kontaktieren Sie Susan Kutschbach unter 0621 4456-3494 oder Stefan Keller unter 0621 4456-3138.
Über die BGN:
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) mit Sitz in Mannheim ist seit 1885 die gesetzliche Unfallversicherung für Unternehmen der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Bäcker- und Konditorenhandwerks, der Fleischwirtschaft, von Brauereien und Mälzereien sowie von Schausteller- und Zirkusbetrieben. Aktuell sind rund drei Millionen Menschen in über 380.000 Betrieben bei der BGN versichert, was sie bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten absichert.
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