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So wählen und zählen Sie bei der Kreistagswahl 2024

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Eine Anleitung zur Kreistagswahl im Rhein-Neckar-Kreis 2024

Am 9. Juni 2024 sind die Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Neckar-Kreises nicht nur aufgerufen, ihre Stimme für die Europawahl abzugeben, sondern auch einen neuen Kreistag zu wählen. Doch wie funktioniert das Wahlsystem überhaupt? Was bedeuten Begriffe wie Kumulieren und Panaschieren? Das Kommunalwahlsystem in Baden-Württemberg mag auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, bietet aber zahlreiche Möglichkeiten, die persönliche Wahlpräferenz auszudrücken und sorgt für eine gerechte Stimmenverteilung. Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das Wahlverfahren:

Wer darf wählen?

Die Wahlberechtigung zur Kreistagswahl richtet sich nach bestimmten Kriterien. Wahlberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner des Rhein-Neckar-Kreises, die:

  • Mindestens 16 Jahre alt sind,
  • Seit mindestens drei Monaten im Landkreis wohnen,
  • Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen.

Wie viele Kreisräte sind zu wählen?

Die Amtszeit der Kreisrätinnen und Kreisräte beträgt fünf Jahre. Die Anzahl der zu wählenden Kreisräte richtet sich nach der Einwohnerzahl des Landkreises. Im Rhein-Neckar-Kreis, der über 555.000 Einwohner zählt, sind mindestens 88 Kreisräte zu wählen. Diese Zahl kann sich durch sogenannte Ausgleichsmandate auf maximal 105 erhöhen.

Der Landkreis ist für die Kreistagswahlen in 16 Wahlkreise aufgeteilt. Die Anzahl der Sitze, die auf die einzelnen Wahlkreise entfallen, wird durch die Einwohnerzahl der Gemeinden innerhalb der Wahlkreise bestimmt. Dadurch wird gewährleistet, dass alle Bereiche des Landkreises angemessen im Kreistag repräsentiert sind. Im Jahr 2024 variiert die Anzahl der Stimmen, die ein Wahlberechtigter pro Wahlkreis vergeben kann, zwischen vier und acht.

Wie werden die Stimmen abgegeben?

Bei der Stimmabgabe haben die Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit, kumulieren und panaschieren. Diese Begriffe bedeuten Folgendes:

  • Kumulieren: Ein Wähler kann einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben.
  • Panaschieren: Ein Wähler kann Stimmen an Bewerber verschiedener Listen vergeben, also muss er sich nicht auf eine einzige Partei oder Wählervereinigung beschränken.

Um die Stimmen korrekt abzugeben, kann der Wähler die Namen der Bewerber auf verschiedenen Stimmzetteln kennzeichnen und diese dann gemeinsam abgeben. Dabei ist darauf zu achten, dass insgesamt nicht mehr Stimmen vergeben werden, als Kreisräte zu wählen sind.

Alternativ kann der Wähler eine Liste unverändert abgeben. In diesem Fall erhalten die Bewerber dieser Liste von oben herab jeweils eine Stimme, bis die Anzahl der zu vergebenden Stimmen erreicht ist.

Wie wird ausgezählt?

Die Auszählung der Stimmen erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Sitzverteilung innerhalb der Wahlkreise: Zunächst werden die Sitze innerhalb der Wahlkreise nach dem Verhältnis der auf die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen Gesamtstimmen vergeben. Innerhalb der einzelnen Wahlvorschläge erhalten die Bewerber mit den meisten Stimmen die Direktmandate.
  2. Ausgleich auf Kreisebene: Um auch kleineren Gruppierungen eine Chance zu geben, erfolgt ein Ausgleich auf Kreisebene. Dabei werden die Stimmen „gleichwertig“ gemacht, indem man die erreichten Stimmenzahlen durch die Anzahl der zu besetzenden Sitze teilt. Diese gleichwertigen Stimmen werden zusammengezählt, um die Sitzverteilung auf die einzelnen Wahlvorschläge festzulegen (Ausgleichsmandate). Dabei wird die Höchstzahl von 105 Sitzen berücksichtigt.

Die Sitze, die ein Wahlvorschlag durch Direktmandate in den Wahlkreisen erhalten hat, bleiben ihm auch dann erhalten, wenn ihm beim Verhältnisausgleich eigentlich weniger Sitze zugestanden hätten.

Zeitlicher Ablauf der Auszählung

Da die Europawahl zuerst ausgezählt wird, steht das Ergebnis der Kreistagswahl nicht sofort am Wahlabend fest. Die Auszählung der Kreistagswahl erfolgt in der Folgewoche durch die Wahlausschüsse in den jeweiligen Bezirken. Diese Ergebnisse werden dann an das Kommunalrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises gemeldet. Die vorläufigen Ergebnisse der Kreistagswahl können unter www.rhein-neckar-kreis.de/kreistagswahl eingesehen werden.

Das endgültige Wahlergebnis wird schließlich im Rahmen der Sitzung des Kreiswahlausschusses am 19. Juni 2024 festgestellt.

Zusammenfassung: Die wichtigsten Punkte zur Kreistagswahl im Rhein-Neckar-Kreis

  • Wahltermin: 9. Juni 2024.
  • Wahlberechtigte: Alle Einwohner ab 16 Jahren mit Wohnsitz seit mindestens drei Monaten und deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit.
  • Anzahl der Kreisräte: Mindestens 88, maximal 105.
  • Wahlkreise: 16, abhängig von der Einwohnerzahl.
  • Stimmabgabe: Kumulieren (bis zu drei Stimmen pro Bewerber) und Panaschieren (Stimmenvergabe an Bewerber verschiedener Listen).
  • Auszählung: Zunächst auf Wahlkreisebene, dann Ausgleich auf Kreisebene.
  • Ergebnisse: Vorläufige Ergebnisse online, endgültige Feststellung am 19. Juni 2024.

Diese Kreistagswahl bietet den Bürgerinnen und Bürgern des Rhein-Neckar-Kreises die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung ihrer Region mitzuwirken und ihre Stimme gerecht und vielfältig zu verteilen. Nutzen Sie Ihr Wahlrecht und tragen Sie zur demokratischen Mitbestimmung bei!

Redaktion
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