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Verbraucherzentrale mahnt Lockwerbung der Volksbank Plochingen ab

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Inflation drückt auf Umsatz im Einzelhandel
Symbolfoto ©jubu

Volksbank hat Kunden mit „3% Zinsen für 1 Jahr“ für Versicherungsvertrag geködert

Die Volksbank Plochingen hatte für „bis zu 3% Zinsen für 1 Jahr“ auf dem Tagesgeldkonto geworben – ohne in ihrer Werbung darauf hinzuweisen, dass dieses Angebot nur gilt, wenn dazu auch ein teures Versicherungsprodukt gekauft wird. So geht’s natürlich nicht. Auf eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hin, hat die Volksbank Plochingen nun eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Der Traum vom sich selbst vermehrenden Geld – wer hat ihn nicht? Zinsen sind das Stichwort. Mit bis zu 3% Zinsen für 1 Jahr” für bis zu 25.000 Euro auf einem Tagesgeld-Konto feierte die Volksbank Plochingen ihr 25-jähriges Bestehen und wollte ihren Kundinnen und Kunden deshalb ein besonderes Geschenk machen. Und tatsächlich: 750 Euro im Jahr dafür, dass Verbraucher:innen 25.000 Euro, die sie aktuell nicht brauchen, bei der Volksbank anlegen, klingt erst einmal nicht schlecht.

Mit 3 Prozent Zinsen für Versicherungsvertrag geködert

Was die Volksbank ihrer Kundschaft jedoch nicht in ihrer Print- und Onlinewerbung vermittelte: Dass dieses Angebot nur gewährt wird, wenn neben dem kostenfreien Tagesgeld auch eine Rentenversicherung der Allianz abgeschlossen wird. „Das Jubiläumsangebot der Volksbank Plochingen diente als Köder, um Verbraucherinnen und Verbrauchern eine teure Rentenversicherung verkaufen zu können und die damit verbundene Provision zu kassieren“, so Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Nachdem sich ein Verbraucher über diese Täuschung bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg beschwerte, hat die Verbraucherzentrale die Volksbank Plochingen abgemahnt. In der daraufhin abgegebenen Unterlassungserklärung verpflichtet sich die Volksbank Plochingen dazu, ihr Lockangebot zu unterlassen und im geschäftlichen Verkehr nicht mehr mit der Behauptung „Bis zu 3% Zinsen für 1 Jahr!“ zu werben, wenn der Zinssatz nur gewährt wird, wenn ein Versicherungsprodukt erworben und in der Werbung hierauf nicht hingewiesen wird.

„Die Masche, Sonderkonditionen für Tages- und Festgeld an den Abschluss weiterer Produkte zu knüpfen, ist weit verbreitet“, sagt Niels Nauhauser. „Unterm Strich ist das vor allem für die Banken lukrativ, weil sie an den Provisionen mehr verdienen als sie an extra Zinsen zahlen müssen“, so Nauhauser weiter. Verstößt die Volksbank Plochingen in Zukunft gegen ihre Unterlassungspflicht, wird eine Vertragsstrafe fällig.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

Redaktion
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