Seit Mitte des vergangenen Jahres häufen sich die Beschwerden von Verbraucher:innen über den Telekommunikationsanbieter 1N Telecom GmbH. Viele melden sich bei der Verbraucherzentrale, nachdem sie ungewollt einem Vertragswechsel von der Deutschen Telekom zu 1N Telecom zugestimmt hatten. Nun sorgt 1N Telecom mit hohen Schadensersatzforderungen für weitere Unruhe.
Ungewollter Vertragswechsel und hohe Schadensersatzforderungen
Verbraucher:innen in Baden-Württemberg erhalten derzeit Schreiben von 1N Telecom, in denen der Anbieter 419,88 Euro Schadensersatz für eine angeblich vorzeitige Vertragsbeendigung fordert. Als Begründung führt 1N Telecom an, dass die Verbraucher:innen eine Vertragserfüllung verhindern würden, da sie ihrem bisherigen Dienstleister keinen Auftrag zur Rufnummernmitnahme erteilt hätten. Viele Betroffene haben jedoch erst durch die Kündigungsbestätigung ihres bisherigen Anbieters realisiert, dass ein ungewollter Wechsel zu 1N Telecom stattgefunden hat und stoppten daraufhin den Wechselvorgang.
Kritik der Verbraucherzentrale
Erich Nolte, Berater für Telekommunikation und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, verurteilt das Vorgehen von 1N Telecom scharf: „Das Vorgehen von 1N Telecom ist doppelt dreist: Erst werden Verbraucherinnen und Verbrauchern Verträge unter fragwürdigen Bedingungen angedreht. Und wenn sich die Betroffenen dagegen wehren, sollen sie Schadensersatz zahlen.“ Nolte rät den Betroffenen, nicht voreilig zu zahlen, da solche Forderungen häufig unberechtigt seien.
Empfehlung der Verbraucherzentrale
Verbraucher:innen, die eine derartige Rechnung erhalten, sollten den Vertrag unbedingt anfechten und nicht sofort zahlen, so Nolte. Falls der Vertrag bereits erfolgreich durch Widerruf oder Anfechtung rückgängig gemacht wurde, könne 1N Telecom seiner Auffassung nach keinen Schadensersatz verlangen.
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