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Zäune gegen Seuche: Rhein-Neckar-Kreis in Sorge wegen afrikanischer Schweinepest

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Zäune gegen Seuche: Rhein-Neckar-Kreis in Sorge wegen afrikanischer Schweinepest
©JUBU

Sorgenvoller Blick der Verantwortlichen des Rhein-Neckar-Kreises aufgrund der Entwicklung in Hessen

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) stellt weiterhin eine große Herausforderung für den Rhein-Neckar-Kreis dar. Obwohl die Situation im Kreis selbst bisher ruhig zu sein scheint, beobachten die Verantwortlichen im Landratsamt die Lage in benachbarten Gebieten mit Sorge. Insbesondere die Entwicklung in Hessen, wo kürzlich in Heppenheim drei positiv auf ASP getestete Wildschweine gefunden wurden, lässt befürchten, dass die Seuche auch auf baden-württembergisches Gebiet übergreifen könnte.

Wildschweine als Seuchen-Träger

Doreen Kuss, Dezernentin für Ordnung und Gesundheit im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, erklärte, dass die ASP keine Grenzen kennt und die dynamische Lage im Kreis Bergstraße weiterhin höchste Aufmerksamkeit erfordert. Besonders beunruhigend ist der Umstand, dass nahe der Grenze zu Baden-Württemberg in Mannheim weitere ASP-positive Kadaver gefunden wurden. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit weiterer Ausbrüche im angrenzenden Gebiet des Rhein-Neckar-Kreises.

Bereits 22 Kilometer Schutzzäune entlang von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen

Um die Ausbreitung der Seuche zu verhindern, werden im Landkreis weiterhin Schutzmaßnahmen verstärkt. Besonders wichtig ist dabei der Zaunbau, der mittlerweile rund 22 Kilometer entlang von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen umfasst. Diese Schutzzäune, die zunehmend durch Festzäune ersetzt werden, sollen den Bewegungsraum infizierter Wildschweine einschränken und somit die Ausbreitung der Krankheit verhindern.

Angesichts der weiterhin hohen Zahl positiver ASP-Fälle im Landkreis Bergstraße und den damit verbundenen Risiken werden viele der bestehenden Einschränkungen im Rhein-Neckar-Kreis, wie das Verbot von Veranstaltungen in bestimmten Wäldern, voraussichtlich noch längere Zeit aufrechterhalten bleiben müssen. Ziel ist es, die Wildschweine nicht aus ihren Revieren zu vertreiben, um die Seuche nicht weiter zu verschleppen. Diese Vorsichtsmaßnahmen sind auch im Einklang mit den Vorgaben des EU-Rechts.

Redaktion
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