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Zwischenfazit der Zensus-Erhebung im Kreis

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Symbolfoto: Redaktion

Alle 10 Jahre findet in Deutschland eine Volkszählung, der sogenannte Zensus, statt. In diesem Jahr war es wieder soweit: Am 16. Mai haben Erhebungsbeauftragte des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis die Befragung in 50 Kommunen im Landkreis in ausgewählten Haushalten auf Stichprobenbasis begonnen. Die Städte Leimen, Sinsheim, Wiesloch und Weinheim übernahmen den Zensus in Eigenregie. Auf Basis der daraus resultierenden Ergebnisse können Bund, Länder und Kommunen nun Entscheidungen für wichtige Themenbereiche treffen. Im Rhein-Neckar-Kreis werden etwa 68.000 auskunftspflichtige Personen befragt.

Pascal Hilkert, Leiter der vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis eigens für den Zensus 2022 geschaffenen Erhebungsstelle, zeigt sich mit dem Verlauf zufrieden: „Die Befragungen an sich verliefen harmonisch. Unsere Interviewenden hatten viele interessante und freundliche Gespräche, unangenehme Begegnungen waren glücklicherweise Einzelfälle. Die Erhebungsbeauftragten haben vor Ort tolle Arbeit geleistet, dafür danken wir diesen sehr.“

Insgesamt konnte ein Großteil aller ausgewählten Haushalte direkt durch die Erhebungsbeauftragten angetroffen und befragt werden. In einigen Fällen wurden keine Personen angetroffen oder die Auskunft wurde verweigert. „Dies Fälle werden von uns nun im Rahmen des Erinnerungs- und Mahnverfahrens angeschrieben. Daneben werden auch die Personen kontaktiert, die ihre Angaben noch nicht vollständig per Online-Meldung oder Papierfragebogen übermittelt haben“, erläutert Pascal Hilkert das weitere Vorgehen der Erhebungsstelle. „Das Verfahren kann bis zur Festsetzung eines Zwangsgeldes führen, weil Auskunftspflicht für alle ausgewählten Haushalte besteht.“ Neben dem Erinnerungs- und Mahnverfahren sind die Mitarbeitenden der Erhebungsstelle derzeit mit dem Erfassen der Befragungsergebnisse beschäftigt.

Noch einmal macht der Leiter der Erhebungsstelle auf eine Verwechslungsgefahr aufmerksam, die schon während des Zensus 2022 immer wieder für Irritationen gesorgt hat. „Neben den vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis durchgeführten Personenbefragungen im Rahmen des Zensus 2022 wurde in den vergangenen Wochen vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg auch die Gebäude- und Wohnungszählung durchgeführt – dies sind zwei voneinander unabhängige Befragungen. Es ist möglich, dass Sie bei beiden Befragungen Auskunft geben müssen“, stellt Pascal Hilkert klar. „Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg verschickt aktuell Mahnungen, teilweise auch an Personen, die den Zensus-Fragebogen der Haushaltsbefragung bereits ausgefüllt haben. Manche von ihnen wenden sich an uns, weil sie die Gebäude- und Wohnungszählung mit der Bevölkerungszählung verwechseln. Fragen zur Gebäude- und Wohnungszählung können wir aber nicht beantworten. Die Betroffenen müssen sich direkt an den angegebenen Kontakt im Statistischen Landesamt wenden.“

Redaktion
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