Gefahr bei unsachgemäßer Nutzung: Prüfen Sie Ihre Kupplung
Mit dem Beginn des Frühlings startet auch die Fahrradsaison, und viele Freizeitsportler nutzen die Gelegenheit, ihre Räder mit dem Auto in die Erholungsgebiete zu transportieren. Dabei sind Fahrradträger, die auf die Anhängerkupplung montiert werden, eine beliebte Lösung. Doch Vorsicht ist geboten: Nicht jede Anhängerkupplung ist für Fahrradträger geeignet, insbesondere nachgerüstete Anhängerkupplungen können dafür nicht freigegeben sein.
Ursprünglich sind Anhängerkupplungen in erster Linie für das Ziehen von Anhängern ausgelegt, wobei andere Kräfte wirken als bei der Belastung mit Fahrrädern oder noch schwereren E-Bikes. Für Verbraucher ist oft nicht klar erkennbar, ob insbesondere eine nachgerüstete Anhängerkupplung für den Betrieb mit einem Fahrradträger geprüft wurde, da bisher keine gesetzliche Vorschrift diese Prüfung vorschreibt. Die Genehmigung einer Anhängerkupplung basiert in der Regel auf der Erfüllung der UN Reg. 55, die jedoch nur die Bestimmungen für Kupplungen zum Ziehen von Anhängern regelt.
Um herauszufinden, ob eine ab Werk verbaute Anhängerkupplung auch für die Montage eines Fahrradträgers geeignet ist, lohnt sich ein Blick in die Betriebsanleitung des Autos oder der Nachrüst-Anhängerkupplung. Der ADAC empfiehlt, bei der Nachrüstung einer Anhängerkupplung von der Werkstatt schriftlich bestätigen zu lassen, dass sie für die Nutzung mit Fahrradträgern freigegeben ist. Potenzielle Käufer sollten auch besonders auf den D-Wert achten: In der Anleitung des Heckträgers werden Mindestwerte angegeben, die die Anhängerkupplung erfüllen muss. Der D-Wert der Kupplung ist auf deren Typschild zu finden.
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