Orte

Achtung! Gefahr durch Hecken und Bäume: Jetzt handeln

0
Symbol Aepfel Obst Garten Apfel Baeume Baum
Bild von lumix2004 auf Pixabay

Grundstückseigentümer sind verpflichtet, „Lichtraumprofil“ freizuschneiden.

Die Städte und Gemeinden möchten darauf aufmerksam machen, dass Hecken, Bäume und Sträucher entlang von Gehwegen und Straßen so angelegt oder zurückgeschnitten werden müssen, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird.

Ein unzureichender Schnitt von Hecken und Bäumen kann Gefahrenstellen für Fußgänger und Fahrzeuge verursachen, insbesondere durch Sichtbehinderungen bei hinausragenden Sträuchern und Ästen, vor allem an Kreuzungsbereichen von Straßen.

Gemäß § 28 des Straßengesetzes und dem Gesetz über das Nachbarrecht sind Grundstückseigentümer und Anlieger verpflichtet, über die Straßen und Wege hinausragende Sträucher und Äste bis zu einer Höhe von 4,50 m zu entfernen. Auf Geh- und Fußwegen muss eine Mindesthöhe von 2,50 m freigehalten werden.

Dieses sogenannte „Lichtraumprofil“ ist entscheidend für eine sichere Verkehrsführung. Zusätzlich müssen alle Hecken und Sträucher an Straßen oder Gehwegen auf die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.

Das Naturschutzgesetz, das das Schneiden von Gehölzen vom 1. März bis 30. September eines jeden Jahres verbietet, greift in diesem Fall nicht. Grundstückseigentümer sind im Gegenteil dazu verpflichtet, einen solchen Rückschnitt durchzuführen, da es sich um eine Maßnahme handelt, die aus Gründen der Verkehrssicherheit dringend erforderlich ist und im öffentlichen Interesse liegt.

Das anfallende Reisig darf nicht auf dem Grundstück verbrannt werden, sondern muss ordnungsgemäß entsorgt werden (entweder durch Abholung durch die AVR Sinsheim oder kostenlose Direktanlieferung bei der AVR-Mülldeponie).

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies zu beachten. Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass Gehwege auch nach der Grundstückspflege vollständig von entsprechenden Rückständen gereinigt werden müssen.

Redaktion
Senden Sie uns Ihren Beitrag oder Veranstaltungshinweis mit Klick auf den Button gerne zu.

Rückmeldung an den Autor?

Fehler entdeckt? Feedback? Jederzeit gerne per Mail oder telefonisch.

Das könnte Sie auch interessieren

Mehr zu Orte