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Afrikanische Schweinepest in Baden-Württemberg angekommen

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Symbolbild Bevoelkerungsprognose
Symbolfoto: pixabay

Vorbeugemaßnahmen und Wachsamkeit auch im Rhein-Neckar-Kreis

 

In einem Hausschweinebestand im Landkreis Emmendingen ist im Mai 2022 die Afrikanische Schweinepest (ASP) ausgebrochen. Als Ursache wird eine Seuchenverschleppung durch Menschen vermutet. Durch diesen Ausbruch hat sich nach Einschätzung des Veterinäramtes des Rhein-Neckar-Kreises die Gefährdungslage im Landkreis zwar nicht verändert. Anlässlich der anstehenden Urlaubs- und Reisezeit weist die Behörde aber erneut auf das hohe Risiko der Verschleppung dieser hochinfektiösen Tierkrankheit durch den Menschen hin.

 

In mehreren osteuropäischen Ländern grassiert die ASP seit längerem. Die Gefahr eines Eintrags des Krankheitserregers in den Rhein-Neckar-Kreis, auch über hunderte Kilometer hinweg, ist deshalb real, betont die Behörde. Die Tierseuche ist für den Menschen ungefährlich. Für die betroffenen Haus- oder Wildschweine endet die Infektion aber tödlich und führt zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden für die schweinehaltenden Betriebe.

 

Wichtige Verhaltensregeln:  

Achten Sie besonders darauf, dass Sie bei der Rückreise aus betroffenen Regionen Speiseabfälle, insbesondere Fleisch- oder Wurstwaren, so entsorgen, dass Schweine (Haus- und Wildschweine) keinen Kontakt dazu haben können (z. B. in Mülleimern auf Parkplätzen). Die Infektionsgefahr über Speiseabfälle ist sehr hoch.

 

Wenn Sie in betroffenen Regionen Kontakt mit Schweinen oder Wildschweinen hatten (z. B. beim Urlaub auf dem Bauernhof, beim Besuch von Tiergehegen oder als jagdberechtigte Person), achten Sie bitte darauf, dass Sie nur mit gut gereinigter Kleidung/Schuhwerk in den Wald oder in Schweinehaltungen gehen.

 

Jedes verendet aufgefundene Wildschwein (z. B. bei Spaziergängen oder bei Verkehrsunfällen) sollte dem Veterinäramt gemeldet werden, so dass eine Probenentnahme zur Untersuchung auf die ASP erfolgen kann. Die Erfahrungen in Belgien und Tschechien haben gezeigt, dass eine erfolgreiche Bekämpfung der ASP nur möglich ist, wenn die Seuche möglichst frühzeitig entdeckt wird.

 

Über die ASP:

Im Jahr 2007 wurde der Erreger der ASP nach Georgien eingeschleppt. Seither breitet sie sich über Russland und das Baltikum nach Europa aus. Dabei kam es immer wieder zu sog. Sprunginfektionen, wie in den zurückliegenden Jahren in der Tschechischen Republik, in Belgien und Mecklenburg-Vorpommern und zuletzt in Italien. Dabei wird der Krankheitserreger durch menschliches Handeln weiterverbreitet. Nun ist auch Baden-Württemberg auf diesem Ausbreitungsweg vom Tierseuchengeschehen betroffen.

 

Um derartigen Sprunginfektionen vorzubeugen, sind Schweinehalter gesetzlich zu umfangreichen Biosicherheitsmaßnahmen verpflichtet. Bei deren Umsetzung können sie sich seit August 2021 von einem eigens dafür vom Ministerium eingerichteten Biosicherheits-Team kostenlos beraten und unterstützen lassen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter dem unten beigefügten Link.

 

Vorbereitungen im Rhein-Neckar-Kreis:

Seit Jahren laufen umfangreiche Vorbereitungsmaßnahmen des Rhein-Neckar-Kreises auf einen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest. Hierzu wurde eine Taskforce ins Leben gerufen, in der verschiedene Ämter sowie ausgewählte Repräsentanten der Jägerschaft des Rhein-Neckar-Kreises regelmäßig tagen und das Vorgehen im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest im Rhein-Neckar-Kreis vorbereiten. Diese Vorbereitungen werden durch regelmäßig abgehaltene Übungen und Vorübungen komplettiert. Außerdem informiert das Veterinäramt regelmäßig die Jägerschaft des Landkreises bezüglich der Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest beim Wildschwein sowie der Entnahme von Proben zur Untersuchung von Wildschweinen auf die ASP.

 

Fragen beantwortet das Veterinäramt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis unter  Tel. 06221 522-4265 bzw. veterinaeramt@rhein-neckar-kreis.de.

 

Weitere Informationen gibt es auf der Infoseite des Veterinäramts und Verbraucherschutz Rhein-Neckar-Kreis unter https://www.rhein-neckar-kreis.de/asp.

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

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