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Bauantrag künftig nur noch online

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Bild von Krissie auf Pixabay

Papierkram bald Geschichte

Der Landtag von Baden-Württemberg hat den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren verabschiedet. Die Änderung der Landesbauordnung schafft die rechtliche Grundlage für die digitale Bearbeitung von Bauanträgen, ermöglicht elektronische Bekanntgaben baurechtlicher Entscheidungen und modernisiert den gesamten Prozess.

Elektronische Baugenehmigungsverfahren und transparente Nachbarbeteiligung im Fokus

Axel Brandenburger, Leiter des Baurechtsamts im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, erläutert: „Die digitale Baugenehmigung von der Antragstellung bis zur Erteilung wird durch die Änderung medienbruchfrei und durchgängig elektronisch möglich.“ Bisher schrieb die Landesbauordnung eine formelle, schriftliche Zustellung vor, die nun durch elektronische Bekanntgaben ersetzt wird.

Landtag beschließt wegweisende Digitalisierung im Baurecht

Die Antragstellung sowie die Beteiligung der Gemeinden und Fachbehörden sollen zukünftig ebenfalls digital erfolgen. Die Baurechtsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises wird dafür die Plattform des Landes, das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg, nutzen. Diese befindet sich aktuell in der Probephase und wird voraussichtlich im Laufe des Jahres in Betrieb genommen.

Die Plattform ermöglicht es, Anträge direkt bei der Baurechtsbehörde einzureichen. Bis zur flächendeckenden Einführung des digitalen Verfahrens können Bauanträge weiterhin wie gewohnt eingereicht werden. Ab dem 1. Januar 2025 sieht die Landesbauordnung vor, dass Bauanträge ausschließlich elektronisch eingereicht werden können.

Eine weitere Neuerung betrifft die Beteiligung angrenzender Nachbarn an baurechtlichen Verfahren. Axel Brandenburger erklärt: „Die Beteiligung wird auf Fälle begrenzt, in denen Nachbarn unmittelbar betroffen sind, beispielsweise bei Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften.“ Künftig müssen solche Abweichungen ausdrücklich vom Bauherren beantragt werden, um von Anfang an Klarheit über nachbarliche Belange zu schaffen.

Zusätzlich wurde die Zuständigkeit für die Vollständigkeitsprüfung der Kenntnisgabeverfahren von den Gemeinden auf die Baurechtsbehörden verlagert. Diese prüfen nun, ob alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, und teilen die Entscheidung den Bauherren mit. In Kenntnisgabeverfahren sieht die Landesbauordnung keine Nachbarbeteiligung mehr vor, da hier keine Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen beantragt werden können.

Redaktion
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