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„Centgemeinde“ Reichartshausen – Albrecht Schütte gratuliert zur Zusatzbezeichnung

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Reichartshausen ortsmittewe

„Der örtliche Landtagsabgeordnete Albrecht Schütte (CDU) freut sich, dass jetzt auch die Gemeinde Reichartshausen mit Centgemeide eine Zusatzbezeichnung auf ihren Ortsschildern führen darf. Neben der Staufferstadt Eberbach, der Klosterstadt Schönau, dem Burgdorf Neidenstein und dem Schreinerdorf Eschelbronn, wird damit noch deutlicher wie vielfältig unsere Region gerade auch in Ihrer historischen Ausprägung ist“, so Schütte.

Reichartshausen war der Sitz des Zentgerichts der sogenannten Reichartshauser oder Stüber Zent. Die Bezeichnungen „Reichartshäuser Cent“ und „Stüber Cent“ erinnern an Reichartshausens Geschichte als Gerichtsstandort für die jeweilig Herrschenden.

Weitere Informationen

Eine Zusatzbezeichnung kann über einen Gemeinderatsbeschluss mit qualifizierter Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen aller Mitglieder beantragt werden. Dieses Quorum soll sicherstellen, dass sich der Wunsch der Gemeinde nach der Bestimmung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung auf ein breites demokratisches Fundament und damit auch auf entsprechenden Rückhalt in der Bevölkerung stützt. Die Bestimmung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung bedarf der Genehmigung des Innenministeriums.

Reichartshausen ortsmittewe

Ortsmitte von Reichartshausen mit Dorfbrunnen p.schmelzle, CC BY-SA 2.5, via Wikimedia Commons

Zusatzbezeichnungen können auf der geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung der Gemeinde beruhen. Vor der Gesetzesänderung wurden im Wesentlichen lediglich die Bezeichnungen „Bad“ und „Universitätsstadt“ verliehen. Zusatzbezeichnungen enthalten eine charakterisierende Aussage über den Status, die Eigenart oder die Funktion einer Gemeinde oder eines Ortsteils in gegenwärtiger oder historischer Hinsicht. Von besonderer Bedeutung ist insofern jeweils das eigene Selbstverständnis der Gemeinde oder des Ortsteils und der Bevölkerung im Hinblick auf die Zusatzbezeichnung als identitätsstiftendes Element für die örtliche Gemeinschaft. Örtliche Besonderheiten, geschichtliche Bezüge und Alleinstellungsmerkmale einer Gemeinde oder eines Ortsteils können mit einer entsprechenden Zusatzbezeichnung nun deutlicher hervorgehoben werden. Insbesondere kann eine Zusatzbezeichnung auf den Ortstafeln an den Ortseingängen geführt werden.

 

Redaktion
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