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COVID-19-Auffrischimpfungen schon nach drei Monaten?

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Symbolfoto: Julian Buchner

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis setzt neueste STIKO-Empfehlung für Auffrischungsimpfungen ab sofort um / Noch viele Termine in dieser Woche und über die Feiertage buchbar

Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis setzt die neueste Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) hinsichtlich des Impfabstandes zur COVID-19-Auffrischimpfung sofort um. Wie das Epidemiologische Bulletin 2/2022 der STIKO ausführt, kann die Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für Personen über 18 Jahre bereits ab dem vollendeten dritten Monat nach Abschluss der Grundimmunisierung verabreicht werden. Personen, die eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen bis auf weiteres eine einmalige COVID-19-Impstoffdosis im Abstand von mindestens drei Monaten zur Infektion erhalten.

„In den von uns betriebenen Impfstützpunkten und DIA-Standorten (dauerhafte Impfaktionen) können sich alle Personen, die sich nach der neuesten STIKO-Empfehlung boostern lassen wollen, einen Termin buchen. Derzeit haben wir in der laufenden Woche noch viele Termine – auch über die Feiertage – frei“, erklärt die Gesundheitsdezernentin des Kreises, Doreen Kuss. An allen Standorten wird an Heiligabend bis 14 Uhr geimpft, am ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag gelten die regulären Öffnungszeiten. Der Direktlink für die Online-Buchung lautet https://c19.rhein-neckar-kreis.de/impftermin. Die Terminbuchung ist auch telefonisch unter der Corona-Hotline des Gesundheitsamtes (06221/522-1881 – unter der Woche erreichbar von 7.30 bis 16 Uhr sowie samstags und sonntags von 10 bis 14 Uhr) möglich.

„Aus epidemiologischer Sicht ist die STIKO-Entscheidung sinnvoll. Sie führt allerdings dazu, dass sich nun deutlich mehr Personen unter 30 Jahren boostern lassen können. Da für diese seitens der STIKO BioNTech als Impfstoff empfohlen wird, ist die derzeitige Knappheit dieses Vakzins natürlich besonders ärgerlich. Wir hoffen, dass wir allen Impfwilligen auch eine entsprechende Impfdosis zur Verfügung stellen können“, sagt der ärztliche Leiter Impfen im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Christoph Schulze.

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Redaktion
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