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Energiehilfe soll unbürokratisch beantragbar sein

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Symbolfoto ©jubu

Einstimmig hat der Ausschuss für Soziales des Rhein-Neckar-Kreises in seiner jüngsten Sitzung am 21. März 2023 beschlossen, einen Energiefonds einzurichten. Dieser soll eine unbürokratische finanzielle Unterstützung für Einwohnerinnen und Einwohner – sowohl Familien als auch Einzelpersonen – bieten, die in Folge der steigenden Energiekosten in eine finanzielle Notsituation geraten sind. Der Energiefonds wird in Kooperation mit den Verbänden der Liga der freien Wohlfahrtspflege im Rhein-Neckar-Kreis betrieben.

Durch die Energiekrise und die daraus resultierenden steigenden Kosten in allen Lebensbereichen sorgen sich viele Menschen im ganzen Land und somit auch im Rhein-Neckar-Kreis um ihre Existenz – bedürftige Personen und Familien können etwa durch neue Abschlagszahlungen oder Nachzahlungen an Energieversorger schnell in eine finanzielle Notlage geraten. Für viele Haushalte ist unklar, wie die enormen Energiepreissteigerungen zu bewältigen sind.

Bereits im Dezember vergangenen Jahres gab es im Landratsamt erste Überlegungen für eine Art Härtefallfonds. Sowohl innerhalb der evangelischen als auch innerhalb der katholischen Kirche existieren inzwischen bereits vergleichbare Projektansätze bzw. Fonds, welche auf örtlicher Ebene umgesetzt werden. So greift das Diakonische Werk im Rhein-Neckar-Kreis auf den Energiefonds der evangelischen Landeskirche in Baden zurück und der Caritasverband für den Rhein-Neckar-Kreis e.V. auf den Energiearmutsfonds der Erzdiözese Freiburg. In Anbetracht dessen entstand die Projektidee eines gemeinsamen Energiefonds, indem der Rhein-Neckar-Kreis die bestehenden Fonds der Kirchen durch Haushaltsmittel des Rhein-Neckar-Kreises in Höhe von insgesamt 100.000 Euro ergänzt.

Das Antragsverfahren bzw. Auszahlungsverfahren richtet sich nach den Vergaberichtlinien und Regularien der bestehenden Projekte der Kirchen. Hierfür werden bereits vorhandene Formulare und Vordrucke verwendet. Zur Beantragung der Mittel erfolgt ein Beratungsgespräch bei einer Beratungsstelle der Liga der freien Wohlfahrtspflege. „Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Gewährung der Mittel – diese sollen aber primär Haushalten zugutekommen, die keine gesetzlichen Sozialleistungen beziehen“, erklärt Fabian Scheffczyk, Leiter des Amts für Sozialplanung, Vertragswesen und Förderung im Landratsamt.

„Ich denke, dieser Energiefonds ist ein gutes Zeichen, dass wir die Menschen mit ihren Sorgen nicht alleine lassen. Durch die nun gefundene Lösung haben wir ein unbürokratisches Verfahren und wir müssen im Landratsamt keine eigene Infrastruktur dafür aufbauen“, sagt Landrat Stefan Dallinger.

Personen, die wissen wollen, ob sie anspruchsberechtigt sind, wenden sich bitte an eine dieser Beratungsstellen:

E-Mail: Energiehilfe.RNK@drk-rn-heidelberg.de

  • Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Mannheim e.V.

E-Mail: Energiehilfe.RNK@drk-mannheim.de

  • Diakonisches Werk im Rhein-Neckar-Kreis

E-Mail: Energiehilfe.RNK@dw-rn.de

  • Der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg e.V. Kreisverband Heidelberg/Rhein-Neckar-Odenwald

E-Mail: Energiehilfe.RNK@paritaet-bw.de

INFO

Mit einem Flyer wird auf die gemeinsame Initiative und das Unterstützungsangebot aufmerksam gemacht. Der Flyer wird in den Rathäusern der Kommunen im Rhein-Neckar-Kreis ausgelegt sowie in den Kirchengemeinden der Kirchenbezirke verteilt.

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Redaktion
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