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Entlastung für Menschen mit niedrigem Einkommen – Wohngeld-Plus im Rhein-Neckar-Kreis

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Symbolfoto ©jubu

Die steigenden Wohnkosten und die aktuelle Inflationsrate stellen für viele Haushalte mit niedrigem Einkommen im Rhein-Neckar-Kreis eine erhebliche Belastung dar. Das bisherige Wohngeld, das vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen bereitgestellt wurde, reichte oft nicht aus, um die Kosten zu decken.

Die Wohngeldstelle im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis gibt bekannt, dass sich die Situation für viele Bewohnerinnen und Bewohner des Kreises mit der Einführung der Wohngeldreform, dem sogenannten „Wohngeld-Plus“, erheblich verbessert hat. Seit dem 1. Januar 2023 haben bundesweit etwa 4,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger in zwei Millionen Haushalten Anspruch auf diese Unterstützung. Die Höhe des Wohngeldes hat sich für bisherige Bezieher von durchschnittlich 180 Euro auf 370 Euro monatlich verdoppelt. Das Wohngeld-Plus trägt außerdem zur Entlastung bei den Heizkosten bei und mildert die finanziellen Belastungen, die mit Sanierungsmaßnahmen im Sinne des Klimaschutzes einhergehen. Die Wohngeldstelle im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bietet kostenfreie individuelle Beratungen vor Ort oder telefonisch unter 06221/522-1545 an. Anträge für das Wohngeld-Plus können online über die Webseite www.rhein-neckar-kreis.de/wohngeld gestellt werden.

Berechtigt für das Wohngeld-Plus sind Rentnerinnen und Rentner, Familien, Studierende, Auszubildende, Alleinerziehende und generell Menschen mit niedrigem Einkommen. Selbst Eigentümer von Wohnraum können von dieser zusätzlichen Unterstützung profitieren. Um festzustellen, ob Sie Anspruch auf das Wohngeld-Plus haben, können Sie den Wohngeld-Rechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen nutzen (www.bmwsb.bund.de/wohngeldrechner).

Redaktion
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