Ministerium ermöglicht finanzielle Entlastung für Familien
Die baden-württembergischen Stadt- und Gemeindeverwaltungen starten den Vertrieb des Landesfamilienpasses für das Jahr 2024, wie das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg bekanntgibt. Dieser Pass gewährt Familien und Kindern vergünstigte oder kostenlose Eintritte zu einer Vielzahl von Ausflugszielen im ganzen Bundesland.
Der Landesfamilienpass ist für Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern im Haushalt gedacht – auch für Pflege- oder Adoptivkinder. Bereits bei einem kindergeldberechtigenden Kind erhalten Familien mit einer Sozialkomponente den Pass. Minister Manne Lucha betont: “Der Landesfamilienpass entlastet Familien finanziell, besonders in schwierigen Zeiten. Über 140 spannende Angebote unserer Kooperationspartner bieten für jede Familie etwas. Angesichts der aktuellen Herausforderungen wie der Inflation ist es umso wichtiger, Familien positive Erlebnisse zu ermöglichen.”
Der Familienpass passt sich den modernen Familienstrukturen an. Neben der Hauptperson können bis zu vier weitere Personen eingetragen werden, die eine Beziehung zu den Kindern haben. Auch Familien mit einem schwer behinderten Kind, die Kinderzuschlag, Bürgergeld-Leistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, sind berechtigt. Unter besonderen Umständen haben auch Familien aus der Ukraine, die einen Anspruch auf Bürgergeld haben, unter Nachweis und Erfüllung der übrigen Kriterien Zugang zum Landesfamilienpass.
Weitere Informationen zu den Attraktionen und Angeboten sind online unter www.sozialministerium-bw.de/landesfamilienpass abrufbar. Interessierte erhalten bei ihrer örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung Auskünfte zu kommunalen Familienpässen und Ermäßigungen.
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