Leben

Flugausfall oder Verspätung: Was sind meine Rechte?

0
airport 1105980 1280
Flughafen-Anreise: ÖPNV oft günstiger als Parken

Osterferien und Reisezeit: Für viele Menschen beginnt mit den Osterferien die lang ersehnte Reisezeit. In wenigen Stunden erreichen Flugreisende sonnige Ziele. Umso ärgerlicher ist es, wenn sich der Urlaubsstart durch verspätete oder annullierte Flüge verzögert. In den letzten Wochen sorgten Streiks an vielen Flughäfen für Chaos und Frust bei den Betroffenen. Weitere Streiks zu Beginn der Osterferien sind nicht ausgeschlossen. Was aber tun, wenn der Flug gestrichen wird oder sich stark verspätet? Die ADAC Juristen klären auf, ab wann es Geld zurückgibt und welche Tipps es zu beachten gilt.

Anspruch auf Ausgleichszahlung und Erstattung des Ticketpreises:

  • Annullierung des Fluges: Wird der Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert, haben Passagiere Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung. Die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke:
    • 250 Euro bei Flügen bis 1.500 Kilometern
    • 400 Euro bei bis zu 3.500 Kilometern
    • 600 Euro ab einer Flugstrecke von über 3.500 Kilometern

Zusätzlich zur Ausgleichszahlung kann vom Vertrag zurückgetreten werden. In diesem Fall muss der Ticketpreis von der Airline erstattet werden.

  • Verspätung des Fluges: Verspätet sich der Flug um drei Stunden oder mehr, kann ebenfalls ein Anspruch auf die pauschale Ausgleichszahlung bestehen. Der Anspruch kann jedoch entfallen, wenn die Fluggesellschaft sich auf außergewöhnliche Umstände berufen kann (z.B. Wetterbedingungen, Streiks).

Weitere Rechte bei Flugausfall oder Verspätung:

  • Versorgung mit Essen und Getränken: Befindet man sich bereits am Flughafen und muss dort eine längere Zeit ausharren, muss die Airline Passagiere mit Essen und Getränken versorgen.
  • Hotelübernachtung: Sollte die alternative Flugmöglichkeit erst am nächsten Tag möglich sein, muss die Airline zudem eine Hotelübernachtung und die Beförderung dorthin organisieren.
  • Erstattung von selbst beschafften Leistungen: Es kann immer wieder vorkommen, dass die Airline diese Leistungen nicht von sich aus anbietet. In diesen Fällen darf man sich selbst darum kümmern und die Kosten von der Fluggesellschaft zurückfordern. Wichtig ist, dass alle Belege als Nachweis aufgehoben werden.

Tipps der ADAC Juristen für richtiges Verhalten am Flughafen:

  • Informationen einholen: Erfährt man am Flughafen von der Verspätung oder Annullierung, sollte man sich entweder direkt vor Ort oder telefonisch bei der Airline melden und nach Informationen fragen. Lassen Sie sich den Grund und die Dauer der Verspätung schriftlich bestätigen.

  • Reiseveranstalter kontaktieren: Ist der Flug Teil einer Pauschalreise, sollte man sich umgehend an den Reiseveranstalter wenden.

  • Ansprüche geltend machen: Schnelle und unkomplizierte Hilfe gibt es mit dem ADAC Entschädigungsrechner. Mit wenigen Klicks können Betroffene ihre Rechte überprüfen und anschließend geltend machen:

    • Selbst: Nutzen Sie den ADAC Musterbrief.
    • Mit Unterstützung: Beauftragen Sie den ADAC Partner FairPlane, der den möglichen Anspruch mit seinen Vertragsanwälten durchsetzt.

Benötigt werden dafür lediglich:

  • Abflugdatum
  • Flugnummer

Die Entschädigungen sind dabei bis zu drei Jahre rückwirkend möglich.

Fazit: Flugausfälle und Verspätungen sind ärgerlich, aber Passagiere haben Rechte. Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten und scheuen Sie sich nicht, Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Weitere Informationen:

Hinweis: Die obigen Angaben sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

Redaktion
Senden Sie uns Ihren Beitrag oder Veranstaltungshinweis mit Klick auf den Button gerne zu.

Rückmeldung an den Autor?

Fehler entdeckt? Feedback? Jederzeit gerne per Mail oder telefonisch.

Das könnte Sie auch interessieren

Mehr zu Leben