Geflügelpest: Kranich infiziert – Geflügelhalter aufgepasst
Nach mehreren Monaten ohne Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln oder in Geflügelbeständen gibt es in Baden-Württemberg erneut einen positiven Befund bei einem Zugvogel im Landkreis Rottweil. Angesichts dessen hat das Veterinäramt und Verbraucherschutz des Rhein-Neckar-Kreises einen eindringlichen Appell an alle Geflügelhalterinnen und -halter gerichtet.
Biosicherheitsmaßnahmen dringend erforderlich
Die Gefahr des Virus-Eintrags in heimische Geflügelbestände wird vom Friedrich-Löffler-Institut als hoch eingeschätzt. Alle Geflügelhalterinnen und -halter, auch jene mit weniger als 1.000 Tieren, sind dazu verpflichtet, Biosicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten und ihre Bestände vor dem Virus zu schützen, so Amtsleiterin Dr. Dominika Hagel.
Anzeigepflicht und Schutzmaßnahmen
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Geflügelhaltungen bei der zuständigen Behörde gemeldet werden müssen. Die Anträge für die Registrierung sind auf der Website des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis verfügbar. Tierhalterinnen und -halter, die ihre Geflügelhaltung bislang nicht gemeldet haben, werden gebeten, dies umgehend nachzuholen.
Umgehende Meldung von Auffälligkeiten
Das Veterinäramt und Verbraucherschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis muss bei vermehrten Todesfällen von Geflügel oder wildlebenden Vögeln sofort informiert werden. Erreichbar ist die Behörde telefonisch oder per E-Mail.
Biosicherheitsmaßnahmen im Überblick
Das Veterinäramt gibt klare Richtlinien für Biosicherheitsmaßnahmen, darunter Sicherung von Ein- und Ausgängen zu Ställen, betriebseigene Schutzkleidung, regelmäßige Reinigung und Desinfektion, Schadnagerbekämpfung und Früherkennungsmaßnahmen.
Laboruntersuchungen
Labordiagnostische Untersuchungen auf Geflügelpest und Newcastle-Krankheit sind ausschließlich in den Landesuntersuchungseinrichtungen Baden-Württembergs durchzuführen und werden ohne Kosten in Rechnung zu stellen, durchgeführt.
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