Leben

Geflügelpest: Kreis untersagt Geflügelausstellungen und ähnliche Veranstaltungen im gesamten Landkreis

0
chickens g89965630c 1920
©Pixabay

Ab morgen Aufstallungspflicht in ausgewiesenen Risikogebieten des Rhein-Neckar-Kreises

Wegen der Geflügelpest gilt ab morgen, 4. März, in ausgewiesenen Risikogebieten im Rhein-Neckar-Kreis eine Aufstallungspflicht. Darauf weist das Veterinäramt und Verbraucherschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hin.

Nachdem am 16. Februar 2023 ein Fall von Geflügelpest (HPAI) bei einem Wanderfalken im Rhein-Neckar-Kreis amtlich bestätigt worden war, wurden am 24. und am 27. Februar weitere tote Wildvögel geborgen und an das Chemische- und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe zur Untersuchung verbracht. Unter anderem bei einer Möwe aus Dossenheim wurde am 1. März das Geflügelpest-Virus nachgewiesen. Obwohl das Geflügelpestvirus noch durch das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut offiziell bestätigt werden muss, sind weitere schärfere tiergesundheitliche Maßnahmen in Anbetracht der Häufung der festgestellten Fälle zwingend erforderlich. Aufgrund des Nachweises der Geflügelpest bei Wildvögeln an mehreren Orten im Rhein-Neckar-Kreis sowie in den benachbarten Kreisen und Städten hat das Veterinäramt und Verbraucherschutz eine Allgemeinverfügung erlassen, die am Samstag, 4. März, in Kraft tritt.

In diesen Kommunen gilt die Aufstallungspflicht

Die Allgemeinverfügung (online abrufbar unter  https://www.rhein-neckar-kreis.de/start/aktuelles/bekanntmachungen.html) soll die weitere Ausbreitung der Geflügelpest verhindern und beinhaltet eine Aufstallungspflicht in den Gemeinden Brühl, Ilvesheim, Edingen-Neckarhausen, Dossenheim, Plankstadt, Ketsch, Altlußheim und Neulußheim sowie den Städten, Schwetzingen, Ladenburg, Eppelheim und Hockenheim für Geflügel (dazu zählen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Enten, Gänse, Strauße, Emus und Nandus).

In diesen Gemeinden und Städten müssen die betroffenen Geflügelarten in geschlossenen Ställen oder unter einer überstehenden, dichten Abdeckung und mit einer gegen Wildvögel gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden. Zum Beispiel ist ein Netz oder Gitter mit einer Maschenweite von maximal 25 Millimeter als Schutzvorrichtung ausreichend. Außerdem sind Geflügelausstellungen und ähnliche Veranstaltungen im gesamten Rhein-Neckar-Kreis untersagt. Um alle Geflügelhaltungen vor Infektionen zu schützen, werden alle Geflügelhalter dringend aufgefordert, die gesetzlich vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.

Die Allgemeinverfügung ist zunächst befristet bis zum Ablauf des 31. März 2023, solange keine öffentliche Bekanntmachung einer Fristverlängerung erfolgt. Um ein Übergreifen des Vogelgrippen-Virus auf einen Nutztiergeflügelbestand zu vermeiden, werden die erforderlichen Tiergesundheitsmaßnahmen vom Veterinäramt und Verbraucherschutz des Rhein-Neckar-Kreises risikoorientiert laufend angepasst. So ist auch eine Aufstallungspflicht für den gesamten Rhein-Neckar-Kreis nicht auszuschließen. Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bittet erneut alle Bürgerinnen und Bürger, verendet aufgefundene Vögel dem Veterinäramt und Verbraucherschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei unter Angabe des Fundorts zu melden. Die toten Vögel sollen nicht berührt oder bewegt werden.

Weitere Informationen

Direktlink zur Allgemeinverfügung: https://www.rhein-neckar-kreis.de/site/Rhein-Neckar-Kreis-2016/get/params_E-1992478798/3084837/0625-23%20A%20Allgemeinverf%C3%BCgung%20Ausbruch%20AI-ohne%20Begr%C3%BCndung%2003.03.2023%20%28002%29_sig.pdf

Allgemeine Informationen zur Geflügelpest können auf der Kreis-Homepage unter www.rhein-neckar-kreis.de/start/landratsamt/tiergesundheit.html abgerufen werden.

Zusätzliche aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Baden-Württemberg sind auf der Seite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (https://mlr.baden-wuerttemberg.de unter dem Stichwort „Geflügelpest“) verfügbar.

 

Redaktion
Senden Sie uns Ihren Beitrag oder Veranstaltungshinweis mit Klick auf den Button gerne zu.

Rückmeldung an den Autor?

Fehler entdeckt? Feedback? Jederzeit gerne per Mail oder telefonisch.

Das könnte Sie auch interessieren

Mehr zu Leben