Das europäische Verbraucherschutz-Netzwerk CPC (Consumer Protection Cooperation) hat unter Co-Leitung des Umweltbundesamtes (UBA) erfolgreich dazu beigetragen, irreführende Umweltbehauptungen auf den europäischen Webseiten von Zalando zu beseitigen. Als Teil dieser Maßnahme entfernte das Unternehmen unter anderem das Banner „Nachhaltigkeit“ bei Produktabbildungen, da es eine unzulässige Behauptung eines uneingeschränkten Umweltvorteils darstellte.
Klare Informationen für Verbraucher*innen
Die Verwendung von „Green Claims“ – also Umweltaussagen – unterliegt strengen europäischen Richtlinien. Solche Behauptungen müssen wahr sein und dürfen keine falschen Informationen enthalten. Zudem müssen sie verständlich, genau und eindeutig formuliert sein, um Verbraucher*innen nicht zu irreführen.
Im April 2022 startete das CPC-Netzwerk eine koordinierte Aktion gegen Zalando, da das Unternehmen in seinen Online-Shops irreführende Nachhaltigkeitskennzeichnungen verwendete. Nach Dialog und Austausch im Rahmen dieser Aktion erklärte sich Zalando bereit, die beanstandeten Kennzeichnungen zu entfernen.
Weitere Schritte und Zusagen
Zalando hat sich verpflichtet, neben dem „Nachhaltigkeits“-Banner auch andere irreführende Symbole, wie umweltbezogene Icons, bis spätestens zum 15. April 2024 zu entfernen. Darüber hinaus wird das Unternehmen klarere Informationen bereitstellen, insbesondere über die Zusammensetzung von Produkten und den prozentualen Anteil umweltfreundlicher Materialien.
Das UBA wird über die Umsetzung der Maßnahmen berichten und das CPC-Netzwerk wird überprüfen, ob Zalando seine Zusagen eingehalten hat.
Stärkung des Verbraucherschutzes auf EU-Ebene
Werbliche Behauptungen zum Umweltschutz fallen in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken. Die Europäische Kommission arbeitet derzeit an Richtlinienvorschlägen, um den Verbraucherschutz im Zusammenhang mit Umweltbehauptungen weiter zu stärken und Verbraucher*innen bei nachhaltigen Kaufentscheidungen zu unterstützen.
Das UBA setzt sich grenzüberschreitend für die Interessen der Verbraucherinnen ein, um Missstände und Verstöße von Unternehmen zu bekämpfen und die Rechte der Verbraucherinnen zu schützen.
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