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Heizungswechsel jetzt mit bis zu 70% Förderung: Ab 27. Februar 2024 neue Förderrichtlinien in Kraft

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Waermepumpe Einfamilinhaus Weinheim Bild Guelay Keskin
Die BEG-Förderung sieht unter anderem Zuschüsse für Wärmepumpen, den Anschluss an ein Wärmenetz und Holzheizungen vor. ©Gülay Keskin

Hausbesitzer können bis zu 23.500 Euro für klimafreundliche Heizungen erhalten

Ab dem 27. Februar 2024 haben Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für den Einbau umweltfreundlicher Heizungsanlagen zu beantragen. Das Programm, das vom Umweltministerium Baden-Württemberg gefördert wird und von der Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur Heidelberg – Rhein-Neckar-Kreis unterstützt wird, zielt darauf ab, den Einsatz erneuerbarer Energien in Wohngebäuden zu fördern und die CO2-Emissionen zu reduzieren.

Details zum Förderprogramm

Die neue Förderung deckt bis zu 70 Prozent der Investitionskosten für den Einbau neuer Heizungsanlagen ab, die erneuerbare Energien nutzen. Die förderfähigen Kosten belaufen sich auf maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit. Eine Besonderheit ist der Bonus von 2.500 Euro für Holzheizungen mit besonders niedrigen Staubemissionen.

Verschiedene Bonusmöglichkeiten

Die Förderung setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen, darunter die Grundförderung von 30 Prozent der Kosten sowie ein Effizienz-Bonus von zusätzlich 5 Prozentpunkten für Wärmepumpen und weitere erneuerbare Energien. Zudem können Haushalte mit einem zu versteuernden Bruttoeinkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr einen Einkommens-Bonus von weiteren 30 Prozent erhalten. Zusätzlich wird ein Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent gewährt, wenn ineffiziente Heizungen innerhalb der nächsten vier Jahre ausgetauscht werden.

Antragsverfahren und Fördermodalitäten

Das Antragsverfahren erfordert den Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags mit einem Fachunternehmen vor der Antragstellung. Die Förderung wird größtenteils über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt, wobei auch die Möglichkeit besteht, einen Förderkredit zu beantragen.

Weitere Fördermöglichkeiten und steuerliche Anreize

Neben der Förderung für Heizungsanlagen können auch weitere Effizienzmaßnahmen wie die Dämmung der Gebäudehülle oder die Installation einer Lüftungsanlage finanziell unterstützt werden. Zudem gibt es Zuschüsse für Komplettsanierungen auf das energetische Niveau eines Effizienzhauses.

Die neuen Fördermöglichkeiten sind Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM) und sollen dazu beitragen, den Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudesektor zu steigern und die Klimaziele zu erreichen.

Redaktion
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