Neckarbischofsheim, 23. März 2024 – Bürgermeister Thomas Seidelmann appelliert an alle Hundehalter in Neckarbischofsheim, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner zu entsorgen und die Leinenpflicht zu beachten.
Hundekot auf öffentlichen Flächen
Immer wieder wird Hundekot auf öffentlichen Flächen und in fremden Vorgärten zurückgelassen. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Leinenpflicht in bebauten Ortsteilen
Innerhalb bebauter Ortsteile besteht Leinenzwang für Hunde. Außerhalb bebauter Ortsteile dürfen Hunde nur freigelassen werden, wenn der Halter den sofortigen Abruf gewährleisten kann.
Rücksichtsvolles Verhalten aller Hundehalter
Bürgermeister Seidelmann appelliert an alle Hundehalter, sich rücksichtsvoll zu verhalten und die Regeln der Hundehaltung zu beachten. Nur so kann ein konfliktfreies Miteinander in Neckarbischofsheim sichergestellt werden.
Der Bürgermeister dankt gleichzeitig den vielen Hundebesitzern, die sich bereits vorbildlich verhalten und die Umwelt sauber halten.
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