Stuttgart, 20. März 2024 – Im Jahr 2023 nahmen die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg 55,9 Millionen Euro aus der Hundesteuer ein. Das entspricht einem Anstieg von 2,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Steuer variiert jedoch stark zwischen den einzelnen Kommunen.
Grömbach mit der höchsten Hundesteuer pro Einwohner
Spitzenreiter ist die Gemeinde Grömbach im Landkreis Freudenstadt mit einem Aufkommen von 15,40 Euro pro Einwohner. Gefolgt wird sie von Spiegelberg im Rems-Murr-Kreis (15,30 Euro) und Schönbrunn im Rhein-Neckar-Kreis (13,31 Euro).
Niedrigste Steuer in Hofstetten und Heroldstatt
Am niedrigsten war die Hundesteuer in den Gemeinden Hofstetten im Ortenaukreis und Heroldstatt im Alb-Donau-Kreis mit jeweils unter 2,00 Euro pro Einwohner.
Unterschiede auch in den Stadtkreisen
Bei den Stadtkreisen hat Baden-Baden mit 5,77 Euro das höchste Hundesteueraufkommen pro Einwohner. Es folgen Pforzheim (4,44 Euro) und Mannheim (4,30 Euro). Freiburg hat mit 2,65 Euro das geringste Aufkommen, gefolgt von Heidelberg (2,94 Euro) und Ulm (2,77 Euro). Die Landeshauptstadt Stuttgart liegt mit 2,99 Euro im Mittelfeld.
Hundesteuer: Einnahmequelle für Kommunen
Die Hundesteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Städte und Gemeinden. Sie wird zur Finanzierung von Leistungen verwendet, die mit der Hundehaltung verbunden sind, wie zum Beispiel die Reinigung von Straßen und Gehwegen von Hundekot oder die Unterhaltung von Hundeauslaufgebieten.
Hundesteuer variiert je nach Gemeinde
Die Höhe der Hundesteuer wird von den einzelnen Gemeinden selbst festgelegt. Dabei gibt es unterschiedliche Regelungen. In den meisten Gemeinden wird die Steuer nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. In einigen Gemeinden gibt es aber auch einen Freibetrag für den ersten Hund.
Hundebesitzer sollten sich informieren
Hundebesitzer sollten sich daher vor der Anschaffung eines Hundes über die Höhe der Hundesteuer in ihrer Gemeinde informieren. Die aktuellen Hundesteuersätze können auf den Websites der Städte und Gemeinden abgerufen werden.
Tabelle 1
Niedrigstes Hundesteueraufkommen in ausgewählten Gemeinden Baden-Württembergs 2023 | |
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Gemeinde | Euro je Einwohner/-in |
Datenquelle: Vierteljährliche Kassenstatistik. © Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2024 | |
Heroldstatt | 1,76 |
Hofstetten | 1,81 |
Mühlenbach | 2,25 |
Hagnau am Bodensee | 2,30 |
Aichstetten | 2,38 |
Obermarchtal | 2,39 |
Fleischwangen | 2,39 |
Untermarchtal | 2,50 |
Wörnersberg | 2,50 |
Fischingen | 2,57 |
Höchstes Hundesteueraufkommen in ausgewählten Gemeinden Baden-Württembergs 2023 | |
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Gemeinde | Euro je Einwohner/-in |
Datenquelle: Vierteljährliche Kassenstatistik. © Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2024 | |
Grömbach | 15,40 |
Spiegelberg | 15,30 |
Schönbrunn | 13,31 |
Neuweiler | 11,89 |
Althütte | 11,81 |
Börslingen | 11,63 |
Gaiberg | 10,99 |
Erkenbrechtsweiler | 10,81 |
Mühlingen | 10,80 |
Sasbach am Kaiserstuhl | 10,64 |
Hundesteueraufkommen in den Stadtkreisen Baden-Württembergs 2023 | |
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Stadtkreis | Euro je Einwohner/-in |
Datenquelle: Vierteljährliche Kassenstatistik. © Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2024 | |
Stuttgart, Landeshauptstadt | 2,99 |
Heilbronn, Stadt | 3,87 |
Baden-Baden, Stadt | 5,77 |
Karlsruhe, Stadt | 3,71 |
Heidelberg, Stadt | 2,94 |
Mannheim, Universitätsstadt | 4,30 |
Pforzheim, Stadt | 4,44 |
Freiburg im Breisgau, Stadt | 2,65 |
Ulm, Universitätsstadt | 2,77 |
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