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Immer mehr Menschen in der Region beantragen Wohngeld

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Zur wirtschaftlichen Sicherung familiengerechten Wohnens wird nach dem Wohngeldgesetz auf Antrag Wohngeld als Zuschuss zu den Aufwendungen für selbst genutzten Wohnraum gewährt. Es hat den Zweck, Haushalten mit niedrigem Einkommen, angemessenes Wohnen wirtschaftlich zu ermöglichen und auf Dauer zu sichern. Ganz entscheidend für die Höhe des Wohngeldanspruchs ist dabei die Haushaltsgröße, das Gesamteinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete in Abhängigkeit zur Mietstufe des jeweiligen Wohnortes.

Über die Anträge und Entscheidungen nach dem Wohngeldgesetz sowie über die persönlichen und sachlichen Verhältnisse der Wohngeldempfänger ist eine Bundesstatistik zu führen. Die Wohngeldstatistik bildet die Grundlage für die Beurteilung der sozialen und finanziellen Auswirkungen des Wohngeld-gesetzes sowie der Informationsbereitstellung für die Fortentwicklung des Wohngeldrechtes.

Die nun vorliegende Statistik des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg zeigt einen deutlichen Anstieg der eingegangenen Wohngeldanträge im Rhein-Neckar-Kreis für das Jahr 2020 gegenüber 2019.

Verzeichnete das Sozialamt des Rhein-Neckar-Kreises 2019 noch 3.880 Antragseingänge, so waren es im letzten Jahr 6.619 Wohngeldanträge.  Dadurch ist die Zahl der wohngeldberechtigten Haushalte im Rhein-Neckar-Kreis ebenfalls angestiegen.

Das durchschnittliche monatliche Wohngeld lag 2019 im Rhein-Neckar-Kreis bei 148 Euro, 2020 betrug der durchschnittliche Wohngeldanspruch 175 Euro im Monat. Dementsprechend ergaben sich Gesamtausgaben im Jahr 2019 von mehr als 2,29 Millionen Euro und im vergangenen Jahr von mehr als 2,87 Millionen Euro. Das Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt und wird je zur Hälfte durch Bund und Land finanziert.

Informationen zum Wohngeld gibt es im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bei der Wohngeldbehörde, Telefon 06221 522-1572 oder -1545, E-Mail: Wohngeld-RNK@Rhein-Neckar-Kreis.de.

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Redaktion
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