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Influencer-Werbung: Täuschung durch fehlende Kennzeichnung

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Photo by Steve Gale on Unsplash

Das Umweltbundesamt (UBA) hat an einer länderübergreifenden Untersuchung teilgenommen, die die Kennzeichnung von Werbung auf den Profilen von Influencer*innen in den sozialen Medien unter die Lupe nahm. Die Ergebnisse zeigen deutliche Defizite: Lediglich etwa 20 Prozent der überprüften Profile kennzeichneten Werbung konsequent als solche.

Details der Untersuchung

Insgesamt wurden 576 Influencerinnen von Behörden und Verbänden im Rahmen des Verbraucherschutz-Netzwerks CPC (Consumer Protection Cooperation Network) überprüft. Die Untersuchung erstreckte sich über verschiedene Plattformen wie Instagram, TikTok, YouTube, Facebook, X (ehemals Twitter), Snapchat und Twitch. Von den untersuchten Influencerinnen hatten 82 über eine Million Follower, 301 bewegten sich zwischen 100.000 und einer Million Followern, und 73 hatten zwischen 5.000 und 100.000 Followern.

Ergebnisse und Verstöße

Fast alle (97 Prozent) der untersuchten Influencer*innen veröffentlichen regelmäßig kommerzielle Inhalte auf ihren Profilen. Dennoch kennzeichnet nur ein geringer Prozentsatz von etwa 20 Prozent diese Inhalte als Werbung. Die EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken sieht die Irreführung durch Verschweigen des geschäftlichen Zwecks als Verstoß an. Zusätzlich fehlten in 173 Profilen die erforderlichen Kontaktdaten im Impressum.

Maßnahmen und rechtliche Schritte

Das UBA koordinierte die Teilnahme Deutschlands an der Untersuchung. Inländische Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht werden durch den Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) und die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (Wettbewerbszentrale) juristisch verfolgt. Für Verstöße von Influencer*innen im EU-Ausland werden Amtshilfeersuchen über das CPC-Netzwerk an die zuständigen Mitgliedstaaten gerichtet.

Zusätzliche Informationen

Das UBA setzt sich grenzüberschreitend für die kollektiven Interessen von Verbraucher*innen ein und identifiziert Missstände in der europaweiten Verbraucherlandschaft. Der Sweep dient nicht als repräsentative Studie, sondern trägt dazu bei, die Einhaltung des Verbraucherrechts zu verbessern und Verstöße gegen kollektive Verbraucherinteressen aufzudecken.

Redaktion
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