Zuschuss für Barriere-Reduzierung bei Wohngebäuden
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ermöglicht ab sofort erneut die Beantragung eines Zuschusses (455-B) für Maßnahmen zur Barriere-Reduzierung bei Wohngebäuden. Die KfW ist über das Internet unter www.kfw.de erreichbar. Die Antragstellung ist möglich, solange die Fördermittel verfügbar sind. Es ist wichtig zu beachten, dass das Alter des Antragstellers keine Rolle spielt, wie die VdK Patienten- und Wohnberatung Baden-Württemberg betont.
Reduzierung der förderfähigen Investitionskosten
Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen, die als Berechnungsgrundlage für den Zuschuss dienen, wurden von 50.000 Euro auf 25.000 Euro reduziert. Für Einzelmaßnahmen beträgt der Zuschuss zehn Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 2.500 Euro.
Antrag vor Baubeginn stellen
Die Stuttgarter VdK Patienten- und Wohnberatung weist darauf hin, dass ein Antrag nur dann gestellt werden kann, wenn noch keine Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen wurden. Daher sollte der Antrag bei der KfW unbedingt vor Baubeginn eingereicht werden.
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