Am Sonntag, den 9. Juni 2024, steht die Wahl des 11. Kreistags des Rhein-Neckar-Kreises an. Der Kreis ist in 16 Wahlkreise unterteilt, in denen insgesamt 88 Kreisräte zu wählen sind. Landrat Stefan Dallinger führt den Vorsitz des Kreiswahlausschusses.
Einreichung der Wahlvorschläge ab morgen möglich
Das Kommunalrechtsamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat heute, am Donnerstag, den 22. Februar 2024, die Kreistagswahl 2024 auf der Homepage des Kreises bekanntgegeben. Ab morgen, dem 23. Februar 2024, können die Wahlvorschläge der Parteien und Wählervereinigungen schriftlich beim Kommunalrechtsamt eingereicht werden. Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge endet spätestens am 28. März 2024 um 18:00 Uhr.
Wahlberechtigung und -verfahren
Wahlberechtigt und wählbar sind deutsche bzw. Unionsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Gebiet des Landkreises wohnen. Die Kandidatur für den Kreistag erfolgt in der Regel über Parteien und Wählervereinigungen, die die Bewerber demokratisch nominieren. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, wobei das Kumulieren und Panaschieren möglich ist. Die Anzahl der Stimmen in den Wahlkreisen variiert entsprechend der zu wählenden Kreisräte im Rhein-Neckar-Kreis.
Weitere Informationen
Der vollständige Bekanntmachungstext ist auf der Homepage des Landratsamtes unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung verfügbar. Informationen rund um die Kreistagswahl finden Interessierte unter www.rhein-neckar-kreis.de/kreistagswahl.
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