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Kreisumlage steigt: Städte und Gemeinden in Rhein-Neckar müssen mehr zahlen

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Rhein-Neckar-Kreis: Haushalt 2024 mehrheitlich verabschiedet Erhöhung der Kreisumlage um drei Prozentpunkte auf 27,5 Prozent ©LANDRATSAMT

Kreishaushalt 2024: Mehrausgaben für Soziales und Flüchtlinge

In der jüngsten Sitzung des Kreistags am 12. Dezember 2023 in der Dr. Sieber-Halle in Sinsheim wurde der Haushalt für das Jahr 2024 mit 20 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen mehrheitlich verabschiedet. Der Hebesatz der Kreisumlage wurde auf 27,5 Prozent festgelegt, was im Vergleich zum Vorjahr eine Erhöhung um drei Prozentpunkte bedeutet.

Der Haushalt für 2024 umfasst insgesamt etwa 934,8 Millionen Euro. Davon entfallen rund 832,9 Millionen Euro auf den Kernhaushalt, 101,7 Millionen Euro auf den Eigenbetrieb Bau, Vermögen und Informationstechnik sowie 223.200 Euro auf die Freiherr von Ulner’sche Stiftung. Die Kreisumlage, die der Kreis von den 54 Städten und Gemeinden basierend auf ihrer Steuerkraft erhält, beläuft sich im kommenden Jahr auf etwa 297,5 Millionen Euro. Die größten Beitragszahler im Jahr 2024 sind Walldorf mit 37,7 Millionen Euro, Weinheim mit 26,7 Millionen Euro, Sinsheim mit 16,9 Millionen Euro, Wiesloch mit 13,8 Millionen Euro und Leimen mit 13,0 Millionen Euro.

Kreistag verabschiedet Haushalt 2024 mit Mehrheit

Auf der Einnahmenseite des Haushalts stehen zudem bedeutende Positionen wie Kostenerstattungen des Landes in Höhe von etwa 84,3 Millionen Euro, insbesondere für die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen inklusive Transfer und Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge mit rund 72,9 Millionen Euro sowie Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz in Höhe von rund 6,4 Millionen Euro.

Die größten Ausgabenbereiche des Haushalts 2024 liegen im Bereich Soziales, Jugend, Asyl sowie Schwerbehinderten- und Soziales Entschädigungsrecht mit insgesamt 342,9 Millionen Euro. Für Personal- und Versorgungsaufwendungen sind 134,0 Millionen Euro vorgesehen, während der Kreis 79,4 Millionen Euro für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) aufwendet.

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Rhein-Neckar-Kreis: Haushalt 2024 mehrheitlich verabschiedet Erhöhung der Kreisumlage um drei Prozentpunkte auf 27,5 Prozent ©LANDRATSAMT

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