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Lärmschutz: Was tun gegen die Belastung?

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Bild von Yogendra Singh auf Pixabay

Lärm: Gesundheitsrisiko für 25 Prozent der Deutschen

Lärm stellt weiterhin ein erhebliches Umweltproblem dar, beeinträchtigt die Lebensqualität und birgt gesundheitliche Risiken. Die Fachtagung „50 Jahre UBA – 50 Jahre Schutz vor Lärm“ des Umweltbundesamtes (UBA) am heutigen Tag in Dessau-Roßlau widmet sich aktuellen Fragen rund um den Lärmschutz.

Fachtagung des Umweltbundesamtes beleuchtet 50 Jahre Engagement im Lärmschutz

Die neuesten Ergebnisse der bundesweiten Lärmkartierung des UBA verdeutlichen, dass etwa 25 Prozent der deutschen Bevölkerung in Regionen leben, in denen die Belastung durch Verkehrslärm zu hoch ist. Allein im Straßenverkehr sind 16 Millionen Menschen regelmäßig einem Geräuschpegel von über 55 Dezibel ausgesetzt. Die Fachtagung thematisiert den steigenden Verkehr, die zunehmende Besiedlung und neue Lärmquellen, die trotz vergangener Erfolge im Lärmschutz weiterhin viele Menschen betreffen.

UBA-Präsident Dirk Messner betont den erheblichen Handlungsbedarf auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene, um das Erkrankungsrisiko der Bevölkerung durch Lärm zu verringern. Die Herausforderungen erfordern eine effizientere und zielgerichtetere Nutzung bestehender Instrumente und Maßnahmen. Die Fachtagung diskutiert konkrete Maßnahmen, wie die Städte ruhiger gestaltet werden können, um das Wohlbefinden der Menschen zu fördern.

Maßnahmen gegen Lärm: Aktuelle Herausforderungen und Handlungsbedarf im Fokus

Ein umfassendes Konzept zur Lärmminderung, das Verkehrsvermeidung, Verlagerung auf umweltschonendere Verkehrsmittel und Maßnahmen zur Begrenzung der Geräuschemissionen einschließt, steht im Fokus. Die Minderung der Beeinträchtigungen erfordert eine Kombination verschiedener Einzelinstrumente, von der Fahrzeug- und Anlagentechnik bis zur Verkehrs- und Stadtplanung. Dabei sollen auch Emissionsgrenzwerte an den technologischen Fortschritt angepasst werden, und lärmarme Technologien müssen durch marktwirtschaftliche Anreize gefördert werden.

Das UBA, seit seiner Gründung 1974 im Lärmschutz aktiv, hat wissenschaftliche Grundlagen für zahlreiche Rechtsvorschriften erarbeitet und damit bedeutende Beiträge zum Lärmschutz geleistet. Die Verkehrslärmschutzverordnung von 1990 und die Novellierung der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ sind nur zwei Beispiele für das Engagement des UBA im Bereich des Lärmschutzes.

Trotz vergangener Erfolge sind weiterhin erhebliche Anstrengungen erforderlich, um die gesundheitlichen Auswirkungen von Lärm zu reduzieren. Das UBA unterstützt diesen Prozess mit Aufklärung, wissenschaftlichen Analysen und fundierten Bewertungen. Die Fachtagung bietet eine Plattform für den Austausch von Experten und die Vorstellung neuer Erkenntnisse im Lärmschutz.

Redaktion
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