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Mehrwegnetze an der Kasse: Mangelhafte Umsetzung der Tara-Regelung

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Bild von lumix2004 auf Pixabay

Probleme an der Kasse mit Mehrwegnetzen für Obst und Gemüse

Mehrwegnetze für Obst und Gemüse sind eine gute Möglichkeit, Plastikmüll zu reduzieren. Doch an der Kasse kommt es häufig zu Problemen: Die Netze werden oft mitgewogen, obwohl dies laut Mess- und Eichverordnung nicht erlaubt ist.

Seit dem 1. Januar 2022 dürfen Mehrwegnetze für Obst und Gemüse im Supermarkt nicht mehr mitgewogen werden. Die Händler müssen das Gewicht der Netze als Tara abziehen oder die Ware vor dem Wiegen auspacken. Verstöße gegen diese Regelung können mit einem Bußgeld geahndet werden. Es ist wichtig, dass Verbraucher auf ihre Rechte achten und bei Problemen entsprechende Schritte unternehmen.

Die Ergebnisse einer Stichprobe der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg:

  • In nur einem Viertel der Testkäufe wurde das Gewicht der Mehrwegnetze korrekt berücksichtigt.
  • In neun von 16 Testkäufen wurde ein zu niedriges Taragewicht verwendet, was zu Mehrkosten für die Verbraucher führte.
  • Die größte Abweichung betrug 46 Gramm, was einem zu viel bezahlten Betrag von 12 Cent entspricht.
  • Nur bei drei Testkäufen wurde das Taragewicht auf dem Kassenzettel ausgewiesen.

Die Verbraucherzentrale fordert:

  • Verpflichtende Angabe des Taragewichts auf dem Kassenzettel, damit Verbraucher die korrekte Abrechnung überprüfen können.
  • Bessere Schulung des Kassenpersonals im Hinblick auf die korrekte Verwendung von Mehrwegnetzen.
  • Mehr Kontrollen durch die Eichbehörden, um sicherzustellen, dass die Händler die Tara-Regelung einhalten.

Tipps für Verbraucher:

  • Achten Sie beim Bezahlen darauf, dass das Gewicht des Mehrwegnetzes nicht mitgewogen wird.
  • Legen Sie Obst und Gemüse lose auf das Kassenband und packen Sie es erst nach dem Wiegen ein.
  • Verlangen Sie die Angabe des Taragewichts auf dem Kassenzettel.
  • Melden Sie unsachgemäße Abrechnungen an die Lebensmittelüberwachung.

Hintergrund:

  • Seit dem 1. Januar 2022 dürfen Mehrwegnetze für Obst und Gemüse im Supermarkt nicht mehr mitgewogen werden.
  • Die Händler müssen das Gewicht der Netze als Tara abziehen oder die Ware vor dem Wiegen auspacken.
  • Verstöße gegen die Tara-Regelung können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Mehrwegnetze für Obst und Gemüse sind eine umweltfreundliche Alternative zu Einwegplastiktüten. Doch an der Kasse stoßen Verbraucher oft auf Probleme: Die Netze werden häufig mitgewogen, obwohl dies gegen die Mess- und Eichverordnung verstößt.

Redaktion
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