Einstimmiger Beschluss zur Gebührenerhöhung nach fünfjähriger Stabilität
Der Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises traf in seiner jüngsten Sitzung in Sinsheim am 12. Dezember einen einstimmigen Beschluss, der eine Erhöhung der Abfallgebühren für die Jahre 2024 und 2025 vorsieht. Nach fünf Jahren Gebührenstabilität seit 2019 wurde der Verwaltungsrat der AVR Kommunal AöR beauftragt, eine Satzung zur Änderung der Abfallwirtschaftssatzung zu erlassen und die Abfallgebühren festzusetzen.
Müllgebühren im Rhein-Neckar-Kreis explodieren
Die Entscheidung zur Anpassung ab dem 1. Januar 2024 resultiert aus der Gebührenkalkulation der AVR, die ohne eine Erhöhung eine erhebliche Unterdeckung für 2024 prognostizierte. In den vergangenen Jahren haben unvorhergesehene Ereignisse wie die Corona-Pandemie, der Ukraine-Krieg und die damit verbundenen gestiegenen Kosten sowie die allgemeine Inflation die AVR in allen Bereichen finanziell belastet. Neue Entsorgungsverträge, Tariferhöhungen, zusätzliche Belastungen durch Gesetzesänderungen und sinkende Wertstofferlöse waren weitere Gründe für die unausweichliche Anpassung der Abfallgebühren, trotz vorangegangener Gewinne.
Für einen Vier-Personen-Haushalt ohne BioEnergieTonne bedeutet die Gebührenerhöhung eine jährliche Mehrbelastung von 57,75 Euro oder 4,81 Euro pro Familie und Monat bzw. 1,20 Euro pro Person und Monat. In Haushalten mit BioEnergieTonne belaufen sich die jährlichen Zusatzkosten auf 45,65 Euro, was 3,80 Euro pro Familie und Monat bzw. 0,95 Euro pro Person und Monat entspricht.
Die Fraktionssprecher im Kreistag betonten einstimmig die „unangenehme, aber dennoch notwendige“ beziehungsweise „moderate Erhöhung“ der Abfallgebühren.
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