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Neue Kennzeichnungspflicht für Fleisch: Verbraucherzentrale kritisiert mangelhafte Umsetzung

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Bild von Alexa auf Pixabay

Tipps für Verbraucher beim Kauf von unverpacktem Fleisch

Seit dem 1. Februar 2024 müssen Metzgereien und Supermärkte mit Frischetheke unverpacktes Fleisch genauer kennzeichnen. Verbraucher sollen erkennen können, in welchem Land die Tiere aufgezogen und geschlachtet wurden. Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ergab jedoch, dass die neue Kennzeichnungspflicht in vielen Betrieben noch nicht korrekt umgesetzt wird.

Die Ergebnisse der Stichprobe:

  • Keine vollständige und korrekte Umsetzung: In keinem der acht untersuchten Betriebe (drei Metzgereien, fünf Supermärkte) war die Kennzeichnungspflicht vollständig und korrekt umgesetzt.
  • Fehlende Kennzeichnung: In allen Metzgereien fehlte die Herkunftsbezeichnung komplett.
  • Unvollständige Kennzeichnung: In den Supermärkten waren die Informationen häufig unvollständig. In einem Supermarkt waren nur wenige Produkte gekennzeichnet, in zwei weiteren war zwar an einigen Produkten ein Land angegeben, nicht aber, ob das Tier dort aufgezogen und/oder geschlachtet wurde.
  • Probleme bei abweichender Herkunft: Zwei Supermärkte nutzten die Möglichkeit, mit einem Aushang über die hauptsächlich vermarktete Fleischherkunft zu informieren und Abweichungen am jeweiligen Produkt zu kennzeichnen. Die Umsetzung war jedoch mangelhaft und in einigen Fällen fehlten noch Hinweise.

Kritik der Verbraucherzentrale:

  • Verbraucherinnen und Verbraucher werden in die Irre geführt.
  • Die Kennzeichnungspflicht bringt keinen Mehrwert für regionale Produkte.
  • Die Kennzeichnung sollte noch weiter präzisiert werden.

Empfehlungen der Verbraucherzentrale:

  • Verbraucher sollten bei fehlender oder unvollständiger Kennzeichnung die Lebensmittelüberwachung informieren.
  • Hinweise über fehlende oder falsche Kennzeichnung können auch an die Verbraucherzentrale gemeldet werden.

Hintergrund:

  • Seit dem 1. Februar 2024 muss unverpacktes Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel mit Aufzuchtland und Schlachtland gekennzeichnet sein.
  • Verarbeitetes Fleisch wie Wurst oder Schinken ist von der Regelung ausgenommen.
Redaktion
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