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Neue Regelung für Tierhalter: Meldung von Tierabgängen für Schafe, Ziegen und Schweine

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Bild von Krissie auf Pixabay

Inhaberinnen und Inhaber von Schafen, Ziegen und Schweinen müssen seit dem 1. August 2023 zusätzlich zu den bisherigen Meldungen über Tierzugänge und -bestände auch den Abgang von Tieren melden. Diese neue Meldepflicht erstreckt sich sowohl auf private Hobbyhalter als auch auf landwirtschaftliche Betriebe, Viehhandelsunternehmen und Viehsammelstellen.

Datenbank HIT zur Dokumentation

Die gemeldeten Informationen werden in der Datenbank HIT (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere) erfasst. Innerhalb von sieben Tagen nach dem Verlassen des Betriebs müssen Tierhalterinnen und -halter den Abgang lebender Tiere in der HIT-Datenbank registrieren. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Regelung nur für lebende Tiere gilt, die den Betrieb verlassen, einschließlich der Tiere, die zu Schlachthöfen gebracht werden.

Erforderliche Angaben bei der Meldung

Bei der Meldung sind folgende Informationen anzugeben: das Datum des Abgangs, die tierseuchenrechtlichen Registrierungsnummern des abgebenden und des aufnehmenden Betriebs sowie die Anzahl der abgegebenen Tiere. Tiere, die auf dem Betrieb verenden, dort euthanasiert oder geschlachtet werden, sind von der Abgangsmeldung ausgenommen.

Ergänzung, keine Ersatzpflicht

Die neu eingeführte elektronische Meldepflicht ersetzt jedoch nicht die bestehende Verpflichtung zur Führung eines Bestandsregisters gemäß der Viehverkehrsverordnung. Die Zu- und Abgänge von Tieren müssen weiterhin im Bestandsregister vermerkt werden.

Kontaktmöglichkeiten für Fragen

Falls es Fragen zu dieser neuen Regelung gibt, steht das Veterinäramt und Verbraucherschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis zur Verfügung. Bei Anliegen können sich Interessierte per E-Mail an veterinaeramt@rhein-neckar-kreis.de wenden.

Redaktion
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