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Neuer HBM-Wert für Weichmacher MnHexP im Urin abgeleitet: Gesundheitsschutz gestärkt

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Neuer HBM-Wert für Weichmacher MnHexP im Urin abgeleitet: Gesundheitsschutz gestärkt
Symbolfoto: pixabay

UBA: Bis 60 µg/L kein Risiko, weitere Untersuchungen folgen

Bei ihrer jüngsten Sitzung am 22. März hat die Kommission Human-Biomonitoring (HBM-Kommission) am Umweltbundesamt (UBA) einen neuen gesundheitsbezogenen Beurteilungswert (HBM-Wert) für Mono-n-hexylphthalat (MnHexP) im Urin festgelegt. Dieser beträgt bis zu 60 Mikrogramm pro Liter (µg/L) Urin und basiert auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Proben von Erwachsenen, die im Rahmen der Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit (GerES VI) untersucht wurden, liegen alle unterhalb dieses neuen Beurteilungswerts.

Claudia Röhl, Leiterin des Fachbereichs „Gesundheitlicher Umweltschutz, Schutz der Ökosysteme“ beim UBA, betonte die Bedeutung dieses neuen Werts für die Arbeit der Behörde. Dank des HBM-Werts könne nun eine fundierte gesundheitliche Einschätzung auf Basis aktueller Befunde vorgenommen werden.

Mono-n-hexylphthalat kann im Körper als Abbauprodukt von Di-n-hexylphthalat entstehen, das als fortpflanzungsschädigend eingestuft ist. Das UBA wird nun die vorliegenden Messergebnisse hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Bedeutung einordnen und auch weitere Belastungen durch Weichmacher berücksichtigen.

Die HBM-Kommission setzt sich aus unabhängigen Wissenschaftlern und Vertretern von Forschungseinrichtungen sowie verschiedenen Behörden zusammen. Sie berät das UBA in Fragen des Human-Biomonitorings und leitet toxikologisch begründete Beurteilungswerte ab.

Redaktion
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