Europäisches Netzwerk bewirkt transparentere AGB für Verbraucher beim Online-Bezahldienst PayPal
Unter der Leitung des Umweltbundesamtes (UBA) hat das europäische Verbraucherschutz-Netzwerk CPC (Consumer Protection Cooperation) Veränderungen in den Geschäftsbedingungen des Online-Bezahldienstes PayPal erreicht. Teile der AGB waren bislang intransparent und für Verbraucher schwer verständlich. UBA-Präsident Dirk Messner betonte die Bedeutung des europäischen Verbraucherschutzrechts für alle EU-Bürgerinnen und -Bürger, selbst für weltweit operierende Konzerne wie PayPal.
Im vergangenen Jahr bestätigte eine Warnmeldung des CPC-Netzwerks Verstöße gegen die EU-Klausel-Richtlinie in mehreren Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit PayPal. Daraufhin nahm das UBA für das CPC-Netzwerk Kontakt zu PayPal auf, um eine Überarbeitung der Nutzungsvereinbarung zu erreichen.
Als Reaktion darauf hat PayPal zugesagt, die europaweit verwendeten Geschäftsbedingungen so anzupassen, dass sie für alle Verbraucher verständlicher werden. Insbesondere sollen Klauseln vermieden werden, die Verbrauchern eine Auslegung komplizierter Rechtsbegriffe wie „Marktgängigkeit“ oder „stillschweigende Gewährleistungen“ zumuten.
Die angekündigten Änderungen treten am 28. Mai 2024 in Kraft. Jedoch bedeutet dies kein unumschränktes Urteil zugunsten des Unternehmens. Betroffene Verbraucher und Verbände behalten weiterhin das Recht, die Geschäftsbedingungen gerichtlich zu überprüfen.
Es sei darauf hingewiesen, dass das UBA grenzüberschreitend für die kollektiven Verbraucherinteressen eintritt und keine individuellen Ansprüche einzelner Verbraucher durchsetzt. Vielmehr profitiert die Allgemeinheit davon, dass Missstände bei europaweit agierenden Unternehmen aufgedeckt und behoben werden.
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