Ab dem 1. März gelten in Österreich verschärfte Strafen für Raser, die auch deutsche Autofahrer betreffen. Der ADAC warnt vor den Konsequenzen und informiert über die neuen Regelungen.
Beschlagnahme bei extremen Geschwindigkeitsverstößen
Bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen können Fahrzeuge nun auch vorläufig beschlagnahmt werden. Innerorts droht dies ab einer Überschreitung von mehr als 60 km/h, außerorts ab einer Überschreitung von mehr als 70 km/h. Bei Überschreitungen von 80 km/h innerorts oder 90 km/h außerorts kann das Fahrzeug sogar dauerhaft eingezogen und versteigert werden. Gehört das Fahrzeug nicht dem Fahrer, ist nur eine vorläufige Beschlagnahme zulässig.
Erhöhte Bußgelder und Vollstreckung in Deutschland
Bereits seit 2021 hat Österreich die Bußgelder für zu schnelles Fahren drastisch erhöht. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h führt zu einem Bußgeld von mindestens 150 Euro, das in schweren Fällen und bei Wiederholungstätern auf bis zu 5000 Euro ansteigen kann. Der ADAC empfiehlt deutschen Autofahrern, Bußgelder in Österreich umgehend zu begleichen, da diese auch in Deutschland vollstreckt werden können.
Fahrverbote und Führerscheinentzug in Österreich
Während Bußgelder in Deutschland vollstreckt werden können, gilt ein Fahrverbot nur in dem Land, in dem es ausgesprochen wurde. In Österreich kann der Führerschein bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 40 km/h innerorts und mehr als 50 km/h außerorts für einen Monat entzogen werden.
Weitere Informationen zu Bußgeldern im Ausland sind auf der Website des ADAC unter adac.de verfügbar.
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