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Rhein-Neckar-Kreis investiert in Prävention für Kinder psychisch- und suchtbelasteter Eltern

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Symbolbild Bevoelkerungsprognose
Symbolfoto: pixabay

Kinder psychisch- und suchtbelasteter Eltern im Rhein-Neckar-Kreis künftig besser unterstützt

Der Ausschuss für Soziales des Kreistags hat einstimmig beschlossen, Kinder psychisch- und suchtbelasteter Eltern im Rhein-Neckar-Kreis zukünftig verstärkt zu unterstützen. Präventive Angebote in den fünf Planungsräumen sollen diesen Kindern direkte Hilfe bieten und gleichzeitig das Risiko psychischer und Suchtbelastungen verringern.

Hilfe durch pädagogische Fachkräfte

Die Rahmenkonzeption sieht vor, dass Erziehungsberatungsstellen, Suchtberatungsstellen und Sozialpsychiatrische Dienste kooperieren, um (heil-)pädagogische Fachkräfte einzusetzen. Diese sollen den betroffenen Kindern verlässliche Unterstützung bieten und ihnen durch spezielle Präventionsprogramme helfen, mit ihrer herausfordernden Situation umzugehen und ihre Bedürfnisse zu artikulieren.

Kinder von Eltern mit psychischen oder Suchterkrankungen sind oft einer Vielzahl von Belastungen ausgesetzt, darunter Beeinträchtigungen in der Kinderbetreuung, Konflikte der Eltern und die Übernahme elterlicher Verantwortung. Das erhöht das Risiko, selbst psychische Probleme zu entwickeln – etwa ein Drittel der betroffenen Kinder erkrankt im Laufe des Lebens.

Der Fokus liegt auf frühzeitiger Beratung und Prävention. Die Angebote richten sich an Familien mit mindestens einem betroffenen Elternteil im Rhein-Neckar-Kreis. Neben den Kindern werden auch die Eltern in begleitende Maßnahmen einbezogen. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos.

Fachdienste und Bildungseinrichtungen werden über die Angebote informiert, um Familien bei Bedarf zur Teilnahme zu beraten. Kindertagesstätten, Schulen und Jugendarbeitsträger sollen ebenfalls bald über die verfügbaren Kurse und Angebote informiert werden.

Haushaltsbeschluss für spezielle Angebote

Das Gremium stimmte vorbehaltlich der Haushaltsberatungen für 2024 einem Mittelbereitstellungsbeschluss von 50.000 Euro zu. Diese Mittel sollen genutzt werden, um die speziellen Unterstützungsangebote für Kinder psychisch- und suchtbelasteter Eltern zu ermöglichen.

Redaktion
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