Waldbrandgefahr vorerst gebannt
Das Kreisforstamt Rhein-Neckar informiert über die Aufhebung der Sperrung der Grillstellen im Wald.
Grillstellen im Wald nach Waldbrandgefahr-Sperrung wieder freigegeben
Aufgrund der hohen Waldbrandgefahr wurden im Juni dieses Jahres die Grillstellen in den Wäldern des Rhein-Neckar-Kreises gesperrt. Trockene Böden und hohe Lufttemperaturen hatten die Maßnahme erforderlich gemacht, währenddessen erreichte der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes für die Region die höchste Stufe 5.
Regenfälle und kühlere Temperaturen entspannen Situation
Die Situation hat sich jedoch dank der Regenfälle der letzten Tage und der zurückgegangenen Temperaturen entspannt, weshalb das Nutzungsverbot ab dem 1. August wieder aufgehoben wird. Ausgewiesene und zugelassene Feuerstellen im Wald können ab diesem Datum wieder wie gewohnt genutzt werden.
Wachsamkeit trotz Entspannung
Manfred Robens, Leiter des Kreisforstamtes, betont, dass die Waldbrandgefahr weiterhin im Blick behalten wird. Sollte es erforderlich sein, kann die Sperrung der Grillstellen kurzfristig wieder in Kraft gesetzt werden.
Rauchverbot im Wald beachten
Das Kreisforstamt weist darauf hin, dass unabhängig von der aktuellen Waldbrandgefahr grundsätzlich das Rauchen im Wald verboten ist, und zwar in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober.
Weitere Informationen auf der Kreis-Homepage
Die entsprechende Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Sperrung der Grillstellen ist auf der Kreis-Homepage unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung abrufbar.
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