Schnee räumen in ungeraden Jahren – nur auf geraden Hausnummern?
Die Stadt Waibstadt hat ihre Streupflichtsatzung aktualisiert, um die Räumpflicht bei Schneefall auf Straßen ohne Gehwege zu regeln. Doch die neuen Regeln sorgen für Verwirrung und werfen einige Fragen auf.
Ungerade Jahre, ungerade Hausnummern
In der neuen Satzung heißt es, dass in ungeraden Jahren die Anwohner von Straßen mit ungeraden Hausnummern zum Räumen verpflichtet sind. In geraden Jahren sind dann die Anwohner mit geraden Hausnummern dran.
Was aber, wenn es keine Gehwege gibt?
In einigen Straßen in Waibstadt gibt es keine Gehwege. In diesem Fall müssen die Anwohner in geraden Jahren die Schneemassen von der talseitigen Seite der Straße räumen und in ungeraden Jahren von der bergseitigen Seite.
Verwirrung um die Räumrichtung
Die Satzung gibt keine eindeutige Vorgabe vor wohin geräumt werden muss, berichtet die Rhein-Neckar-Zeitung am Mittwoch.
Diskussion um die Räumzeit
Es wurde auch darüber diskutiert, ob die Räumpflicht bis zum Ende des Winters ausgeweitet werden soll und nicht mit dem Stichtag 31.12 wechselt. Dies wurde jedoch abgelehnt, da es zu kompliziert sein könnte.
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